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Geschrieben von angel1203 am 13.01.2006, 14:31 Uhr

und nun noch mal zum unterhalt

Hallo,

bisher bekomme ich ja UHV für meinen 2 jährigen Sohn, das sind 127 Euro im Monat, laut Düsseldorfer Tabelle ist ja aber ein Betrag von 204 euro angesetzt bei einem Einkommen bis 1300 netto.

Also würden mir ja im Prinzip noch 77 euro mehr zustehen, wenn der KV selber zahlen würde.

Ich weiß, das der KV eigentlich auch Zahlungsfähig wäre, nur da er als selbstständiger Unternehmer nicht alle Einkünfte angegeben hat erhält er sogar noch ergänzendes ALG II. Wenn ich nun den Unterhalt einklagen will, heißt das natürlich das er dann auch eine Buchprüfung vom Finanzamt bekommt und wegen Steuerhinterziehung und Leistungsmißbrauch dran wäre. Das ist zwar nicht ganz in meinem Sinne, aber sollte mir auch egal sein.

Wie hoch wäre eigentlich der Unterhalt den er für mich zahlen müsste? (habe ja bis 3 jahre nach der Geburt auch einen Unterhaltsanspruch)

Und wo kann ich das als erstes geltend machen? Ein Anwalt ist ja auch nicht so billig, würde ich eventuell Prozesskostenbeihilfe bekommen? Einen Unterhaltstitel habe ich allerdings auch noch nicht, oder habe ich den automatisch dadurch, das ich UHV beantragt habe?

Habe mich bisher auf dem Gebiet noch nicht so erkundigt, da ich eigentlich nicht zu den Frauen gehören wollte, die von den Männern nur fordern.

Danke schon mal für die Antworten

 
5 Antworten:

Re: und nun noch mal zum unterhalt

Antwort von charliee am 13.01.2006, 15:06 Uhr

Wenn er ALGII bezieht DARF er ger keinen Unterhalt bezahlen -sonst werden die Zahlungen an ihn sofort eingestellt!
Wir hatten das genau andersrum - mein Mann war selbständig und bekomm auch ergänzendes ALGII und hat zuerst ganz regulär den Unterhalt für seine Tochter bezahlt - bis uns unser Sachbearbeiter angerufen hat!
Gott, hat der uns gefaltet!Dann hat erstmal das JA für 5Mon. zahlen müßen - und jetzt, wo wir die Zuschüsse nicht mehr beziehen müssen zahlt er wieder selbst!

LG charliee

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soll "bekam" heißen;o)

Antwort von charliee am 13.01.2006, 15:07 Uhr

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Re: soll

Antwort von angel1203 am 13.01.2006, 15:49 Uhr

Normaler weise würde ihm ja aber auch das ergänzende ALG II gar nicht zustehen, da er ja nicht seine komplette Einkünfte angibt. Viele Rechnungen lässt er sich bar bezahlen und diese tauchen dann nirgends weiter auf.

Und die die aufs konto überweisen wollen, denen gibt er die kontonummer seines älteren sohnes.

Also um das zu verdeutschen, beim Amt gibt er sowohl für ALG II als auch für UHV nur ein einkommen von 450 Euro an (nachdem Umsatzsteuer abzug usw.), verdient aber weitaus mehr, ca. 1000 beim Taxifahren, weitere 300 - 400 Euro durch Gartenarbeiten und durch seine Winterdienstkunden hatte er nochmal über 600 Euro mehr Einkommen.

Es geht also nicht nur darum das er tatsächlich in der Lage wäre Unterhalt zu zahlen, sondern auch um Steuerhinterziehung und Leistungsmißbrauch.

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Re: soll

Antwort von Suka73 am 13.01.2006, 16:00 Uhr

kann nur aus meiner Warte sprechen, bei mir hat das damals das Jugendamt gemacht, das die Beistandschaft über Simon hat. Bei uns war es so, dass der KV ebenfalls "ganz dolle arm" war (ebenfalls selbständig, ebenfalls die Steuererklärung getürkt) und wir damals einen Wisch aufgesetzt haben (ohne JA, ohne Notar, einfach nur wir Beide) dass er mir monatlich 200 Euro zahlt. Was natürlich zu wenig war, das wußte ich auch.

Ich habe dann damals das JA angesprochen wie das so ist, wenn der KV sich aus dem Staub macht (lag damals auf der Hand) und ich einfach nur mit so einem Papier dastehe... ob das nicht anders geht und die vielleicht den Unterhalt festsetzen können.. und so kam es dann auch. Sie haben ihn angeschrieben, er möchte doch bitte seine Einkünfte vorlegen. hat er nicht. Nochmal angeschrieben - wieder nicht. Das Ganze ging dann vor Gericht und dort wurde dann endlich der Unterhalt festgesetzt - auf jetzt 228 Euro. Oder 227 Euro, weiß ich nicht mal. Zahlen mußte ich dafür gar nichts, auch keinen Anwalt, weil wie gesagt das JA alles gemacht hat. Da hatten wir hier mal eine Diskussion, viele finden Beistandschaft nicht so gut weil sie das Gefühl haben, die Mutter ruht sich aus und läßt Andere machen... Das sehe ich anders.

Und übrigens, Du klingst echt so als ob Du Dir jetzt schon Vorwürfe machst. Das JA findet es auf Dauer auch nicht lustig Vorschuss zu zahlen wenn da eventuell doch jemand ist, der eigentlich zahlen könnte und dazu auch verpflichtet ist. Ich habe auch oft gedacht "oh Gott, jetzt setzt du den Typen unter Druck..." So ein SChwachsinn. Hier gehts um das Geld für Dein Kind, nicht für DICH. Das ist ein Anspruch, den das Kind hat... und wenn das "nur" 77 Euro sind - aber 77 Euro sind eine Menge Geld, wenn man nicht so viel auf der Kante hat. Also mach Dich da nicht fertig, DU forderst nur, was Deinem Kind zusteht!!!

LG Sue

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Re: soll

Antwort von MelliS am 16.01.2006, 15:40 Uhr

Ich habe mich das auch gefragt und meine Anwältin hat mir erzählt das die hälfte vom Kindergeld dem Vater zusteht. Deshalb die 77 EUR es ist eine frechheit

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