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Geschrieben von Simpleton am 08.04.2013, 20:26 Uhr

Und noch ne Frage wegen ALG II. Müssen diese jetzt schaun wann sie zum Arzt gehe

n?

Müssen Arbeitslose jetzt auf den Kalender schaun wann sie zum Arzt gehen damit sie nicht zu Blaumacher gemacht werden?

Was soll das denn?

Ja Ralph Frage an Dich was geht denn da ab?

LG

 
30 Antworten:

Re: Und noch ne Frage wegen ALG II. Müssen diese jetzt schaun wann sie zum Arzt gehe

Antwort von mf4 am 08.04.2013, 20:34 Uhr

Wer wirklich krank IST und das nicht nur rein zufällig, wenn Termine anstehen oder Bewerbungen muss doch gar keine Panik haben.

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Re: frechheit

Antwort von HellsinkiLove am 08.04.2013, 20:35 Uhr

wer nen schein vom arzt bekommt ist krank.grundsätzlich erstmal allen zu unterstellen sie machen blaub find ich ...wäähhhh

mein SB hatte die letzten male auch so anwandlungen (muss dazu sagen das ich IMMER pünktlich bin,IMMER zum termin erscheine und trotz krankheit in der vergangenheit mich habe nie krankschreiben lassen)..
in meinem brief mit einem termin stand drin das ich zu kommen habe und eine krankschreibung null und nichtig ist und nicht akzeptiert wird.
ausser ich lasse ein kostenpflichtiges attest machen und lege das vor und bekomme dafür 2 euro retur...doof nur das mich so ein attest 15 euro beim meinem doc kosten würde.
wäre ich tatsächlich krank gewesen,und wäre das in dieser form angezweifelt worden wäre das der endgültige punkt gewesen das an die presse zu geben.

ich finde es unter aller würde.
nicht nur diese sache das man meine krankschreibung nicht akzeptiert hätte, war man auch der meinung, sich über ein ärztliches gutachten (welches auf meine bitte vom amtsarzt des jobcenters gemacht wurde) hinwegzusetzen.
die SB wollte mir arbeiten vermitteln, die dort ausdrücklich verboten waren...
o-ton SB:
interessiert mich nicht was da steht.,.die können viel erzählen...SIE bekomm ich noch in arbeit..keine sorge

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Re: Und noch ne Frage wegen ALG II. Müssen diese jetzt schaun wann sie zum Arzt gehe

Antwort von susafi am 08.04.2013, 20:40 Uhr

Was hat krankschreiben mit nem Kalender zu tun?

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Re: Und noch ne Frage wegen ALG II. Müssen diese jetzt schaun wann sie zum Arzt gehe

Antwort von LoveMum am 08.04.2013, 20:43 Uhr

Man muss nur ne andere Überschrift wählen....ich hatte den Link heute schon gepostet.

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Re: frechheit

Antwort von Simpleton am 08.04.2013, 20:45 Uhr

Ja Frechheit,

nicht das man nicht nur schon die Hosen dort ablegen muss und alles blank legen muss werden wir jetzt noch für doof verkauft?

Ein Sachbearbeiter ist nun ein Mediziner weiß was man hat und stellt wohlmöglich jemanden wo ein wogegen er eine allergie hat. Jo wo soll das noch enden.

oO( Hat Hitler nicht auch die Schwachen entsorgt?)

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susafi

Antwort von Simpleton am 08.04.2013, 20:47 Uhr

man darf anfang der woche nicht krank sein und nicht ende der woche da bist du schon verdächtig

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sorry Love Mum hab es eben gesehen sorry

Antwort von Simpleton am 08.04.2013, 20:48 Uhr

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Re: susafi

Antwort von susafi am 08.04.2013, 20:52 Uhr

Unfug... nehmt nicht immer alles für voll was die Medien verbreiten... es sollen doch Leute die auffällig oft krank sind, wenn es um Termine zur Jobfindung geht unter die Lupe genommen werden... ich denke schon das sich solche Blaumacher raus kristallisieren...

ich rege mich doch nicht über Dinge auf, die mich 1. noch gar nicht betreffen und 2. bei denen ich nichts zu verbergen habe...

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Re: Und noch ne Frage wegen ALG II. Müssen diese jetzt schaun wann sie zum Arzt gehe

Antwort von Leena am 08.04.2013, 20:59 Uhr

...ähm, bei Arbeitnehmern, die "gerne" direkt vor / nach dem Wochenende krank sind, die oft nur so viele Tage fehlen, dass sie gerade KEINE Krankschreibung brauchen, etc. pp., da darf der Arbeitgeber dann auch schon mal nachschauen gehen, darf auf weitergehenden Attesten bestehen und so weiter.

Was wäre so aufregend daran, wenn - an und für sich - bei Arbeitssuchenden dieselben Kriterien gelten sollten?

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@Leena

Antwort von Simpleton am 08.04.2013, 21:03 Uhr

Auch bei ALG II musst Du am ersten Tag ein Athest vorlegen wo muss man denn sowas nicht vorlegen??

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Re: @Leena

Antwort von Leena am 08.04.2013, 21:17 Uhr

Ein "Athest" muss ich nirgendwo vorlegen *grins*, und ein Attest will mein Arbeitgeber von mir erst ab dem 3. Krankheitstag. Wenn er wollte, könnte er aber auch direkt ab dem 1. Tag...

Wobei mir schon genug Ärzte untergekommen sind, die ihre Patienten fragen, wie lange sie krankgeschrieben werden wollen... da KANN man sehr wohl Schindluder treiben, wenn man will, egal, ob jetzt ALG-II-Bezieher oder Arbeitnehmer. Oder meinst Du nicht?

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Neeeeeeeeee, also eine Krankschreibung.....

Antwort von ungewohnt am 08.04.2013, 21:19 Uhr

bei Hartz 4 musste nie vorgelegt werden! Schon gar nicht am 1. oder 4. Tag!
Vielleicht, wenn Termine anstehen, aber ansonsten? Warum auch?
Es gibt keine tägliche Anwesenheitspflicht wie beim Job.
Dies ist eine Leistung ohne Gegenleistung! Es ist toll, dass es diese soziale Absicherung gibt, aber leider wird sie auch missbraucht.
Und ich kenne einige, die wirklich zu Unrecht Gelder erhalten haben.

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Re: @Leena

Antwort von HellsinkiLove am 08.04.2013, 21:22 Uhr

ab dem ersten kranheitstag muss auch beim JC eine krankschreibung vorliegen..genauso wie all bei meinen arbeitgebern bisher.

das doofe ist halt, das nicht nur die damit bestraft werden die wirklich schindluder damit betreiben sondern eben auch leute in verdacht geraten oder entsprechend bahndelt werden die sich nix vorzuwerfen haben (siehe mein bericht weiter oben).

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Hellsinki...

Antwort von susafi am 08.04.2013, 21:23 Uhr

du meldest dich doch nicht wirklich beim Jobcenter krank, wenn gerade dort kein verpflichtender Gang anliegt?

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Re: frechheit

Antwort von susafi am 08.04.2013, 21:27 Uhr

"in meinem brief mit einem termin stand drin das ich zu kommen habe und eine krankschreibung null und nichtig ist und nicht akzeptiert wird."

Wenn du das schriftlich hast, würde ich darüber Beschwerde einreichen... das habe ich noch nie gelesen und ist gesetzeswidrig...

"die SB wollte mir arbeiten vermitteln, die dort ausdrücklich verboten waren...
o-ton SB:
interessiert mich nicht was da steht.,.die können viel erzählen...SIE bekomm ich noch in arbeit..keine sorge"

auch darüber würde ich Beschwerde einreichen... es gibt genug schwarze Schafe bei der ARGE... wehre dich gegen sowas

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@ ungewohnt

Antwort von Simpleton am 08.04.2013, 21:36 Uhr

ich wollte im bett sein aber hier ist wieder das übliche

ungewohnt auch hartz 4 empfänger müssen sich krank schreiben lassen und ja auch die müssen krankschreibungen schicken. Und ja die müssen auch Urlaub einreichen.

ok du bist einer weshalb andere schlecht geredet werden.

Und auch da müssen KS eingereicht werden.

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Re: @ ungewohnt

Antwort von Leena am 08.04.2013, 21:48 Uhr

...nun ja, ich arbeite ja nur 3 Tage/Woche, und an den Tagen, an denen ich nicht arbeite, melde ich mich auch nicht krank, auch wenn ich dafür dann Arbeitszeit angerechnet bekäme. Aber deshalb gehe ich doch nicht zum Arzt und sitze da ewig zwischen kranken Mitmenschen, wenn es nicht sein muss... da spare ich mir als Arbeitnehmer auch die Krankschreibung, wenn es geht.

Deswegen werden doch nicht "andere schlecht geredet"..? *kopfkratz*

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Re: Und noch ne Frage wegen ALG II. Müssen diese jetzt schaun wann sie zum Arzt gehe

Antwort von Port am 08.04.2013, 21:51 Uhr

Simple,

in meinem Job muss ich am 1. Kranktag zum Arzt und eine Krankmeldung holen. Habe ich blöderweise akut Magen-Darm und weiß gar nicht, wie ich das Haus dazu verlassen soll (welcher Arzt kommt schon noch nach Hause?), dann habe ich Pech gehabt.

Ich finde, es ist nicht zu viel verlangt, wenn ein Leistungsbezieher zum Arzt geht, wenn er krank ist und deshalb einen Termin nicht wahrnehmen kann.

Wo ist das Problem? Das Jobcenter ist Dein Brötchengeber, also bist Du durchaus verpflichtet, entsprechende Regeln einzuhalten. Das muss die arbeitende Bevölkerung auch.

Grüße

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Re: @ ungewohnt

Antwort von susafi am 08.04.2013, 21:59 Uhr

warum ist sie eine weshalb andere schlecht geredet werden... sie hat völlig recht... ich sehe da auch keine Notwendigkeit darin Krankenscheine hinzuschicken, wenn ich dort eh nicht zu tun habe? Wozu soll das gut sein?

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Ein paar Gedanken zu diesem Thema...

Antwort von Ralph am 08.04.2013, 22:02 Uhr

Hallo ins Rund,

ich habe heute aus dem Hörfunk erfahren, daß künftig Kontrollen möglich sein sollen. Wie das im einzelnen aussehen wird, ist noch völlig unklar.
Zu Simpleton äußere ich mich nicht. Wer Mitarbeiter eines Jobcenters bei diesem Thema auch nur in die Nähe des Nationalsozialismus stellt, ist geistig nicht ernst zu nehmen, mit solchen Menschen diskutiere ich nicht, weil zu dummbratzig, --> Zeitverschwendung!

Zum Thema:

Im Grunde haben es Leena und Susafi ganz gut bereits auf den Punkt gebracht, genau darum geht es.

Folgender Fall: Ein Hilfeempfänger kommt nie zu Terminen der Arbveitsvermittlung, präsentiert gerade dann ausnahmslos "gelbe Zettel", für einen Tag, für zwei Tage... was darf man daraus folgern? Und was, wenn zusätzlich bemerkt wird, daß dabei immer schön abwechselnd die verschiedenen Allgemeinmediziner der Umgebung abgeklappert werden, also "Arzt-Hopping" betrieben wird??
In solchen Fällen dann zu kontrollieren, z.B. zum Amtsarzt zu schicken, der sich dann mit den Allgemeinmedizinern unterhält, halte ich nicht für abwegig und schon gar nicht für menschenunwürdig. Das macht der Rentenversicherungsträger übrigens genauso.

Die Behauptung, daß man grundsätzlich bei jeder Krankheit im Jobcenter einen gelben Zettel braucht, entbehrt jeglicher Grundlage. Das stimmt schlichtweg nicht. Wer krank ist und im Jobcenter keinen Termin hat, kann auch ohne gelben Zettel die Krankheit auskurieren. Bei einem Termin dort in der Arbeitsvermittlung ist es allerdings anders. Man braucht nämlich für das Nichterscheinen einen "guten Grund", und eine ärztliche Krankschreibung ist ein guter Grund. Punkt! Vermittler, die dies anders sehen und daraufhin womöglich sogar sanktionieren, haben bei einem Widerspruch kaum Aussicht auf Erfolg. Spätestens das Gericht wird den Sanktionsbescheid dem Vermittler um die Ohren schlagen. Bis auf die Ausnahmen, wie im Fall oben beschrieben... da soll offenbar künftig etwas veranlaßt werden (dürfen).

Und noch etwas: ALG II ist eben keine Leistung ohne Gegenleistung. Wer Leistungen der Solidargemeinschaft bekommt, der hat nämlich die verdammte Pflicht, sich nach Kräften um Arbeit zu kümmern oder vorher seine Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Ob eine Arbeit gefunden wird, steht dann noch auf einem ganz anderen Blatt, aber das ehrliche Kümmern und Suchen ist zwingend einzufordern.

Fazit: Für die allermeisten ALGII-Empfänger wird sich absolut nichts ändern. Für die "Hängematten-Fetischisten" könnte es allerdings künftig etwas ungemütlicher werden., und das ist ja wohl auch richtig so.

Viele Grüße ins Rund
Snoopy

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Hellsinki, das stimmt nicht... :-)

Antwort von Ralph am 08.04.2013, 22:04 Uhr

Ohne Termin im Jobcenter kräht kein Hahn dort nach einer Krankschreibung.

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Ein Hitler-Vergleich

Antwort von shinead am 08.04.2013, 23:10 Uhr

Ich könnte

Mein Mann war lange H4 Empfänger und hatte wirklich wesentlich andere Sorgen mit der Arge (gegen die wir immer noch klagen) als irgendwelche Krankschreibungen!

Wie häufig ist es Dir denn schon passiert, dass du beim Gesprächstermin so krank warst, dass Du nicht kommen konntest?

Man kann auch jedes Thema aufbauschen.

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Re: Und noch ne Frage wegen ALG II. Müssen diese jetzt schaun wann sie zum Arzt gehe

Antwort von Hummelhummel am 08.04.2013, 23:13 Uhr

Ich sehe es genau wie Port.

Wenn mein Geldgeber verlangt, daß ich am ersten Tag von einer Krankheit einen gelben Schein vorlege, dann tu ich das.
Nötig ist das offensichtlich nur, wenn mein persönliches Erscheinen verlangt wird.

Wenn ich an meinem freen Wochenede krank werde, interessiert das meinen Arbeitgeber herzlich wenig und genauso wenig wird es das Arbeitsamt interessieren, wenn jemand krank ist, bei dem gerade nichts anliegt.

Wer eine Krankschreibung möchte, der wird sie auch bekommen, wie soll ein Arzt nachweisen, ob jemand wirklich Durchfall oder einen Migräneanfall hat?

So garnicht!

Welchen Sinn es hat, von einem Arbeitslosen eine krankmeldung zu fordern?
Was will man damit erreichen? Daß es für einen Arbeitslosen, der Termine verstreichen lässt, weil er kein "bock" hat, weniger anstrengend ist, zum JC zu gehen, als zum Arzt?

Also solche Fälle sind eh hoffnungslos, die brauch man eigentlich garnicht einbestellen. Wenn man nicht arbeiten möchte, dann wird man das auch nicht tun, so schwer ist das nicht.

Wäre dann auch mehr Zeit da um sich um die Leute zu kümmern, die wirklich arbeiten wollen...

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Re: frechheit

Antwort von HellsinkiLove am 09.04.2013, 7:22 Uhr

diese SB war gottlob nur 2x für mich zuständig und wurde nachher versetzt.,..tja fragt sich nur warum.

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Re: Hellsinki, das stimmt nicht... :-)

Antwort von HellsinkiLove am 09.04.2013, 7:24 Uhr

nein das schon klar...
dann hab ich mich falsch ausgtedrückt...

also wenn ich ne krankschreibung haben muss (wegen termin oder massnahme oder wegen was auch immer) dann sofort ab dem ersten tag so wie bei AG bisher auch immer

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Re: Und noch ne Frage wegen ALG II. Müssen diese jetzt schaun wann sie zum Arzt gehe

Antwort von taram am 09.04.2013, 8:29 Uhr

Mir wäre es recht, sollen sie nach Hause kommen, ich habe eine Autonomiekrankheit, welche aber von Ärzten und Krankenkassen nicht anerkannt wird - aber wenn ich einen grippalen Infekt mehrmals im Jahr habe, hänge ich richtig in den Seilen

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Gilt auch für jeden Arbeitnehmer.

Antwort von Petra28 am 09.04.2013, 8:30 Uhr

http://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/problem-zweifel-an-der-arbeitsunfaehigkeit-eines-arbeitnehmers_218_78066.html

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Autonomiekrankheit..?

Antwort von Leena am 09.04.2013, 9:15 Uhr

Du hast eine Autonomiekrankheit? Oder hat da irgendeine automatische Rechtschreibkontrolle zugeschlagen und es sollte Autoimmunkrankheit heißen?

Vor lauter Rechtschreibkontrolle weiß ich regelmäßig schon kaum noch bei meinem Handy, wie meine Kinder heißen... *grummel*

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Re: @ simpel

Antwort von ungewohnt am 09.04.2013, 20:21 Uhr

Nein, wie oft hast du einen Termin im Jobcenter? 1 x im 1/2 Jahr? In der übringen Zeit ist es denen vollkommen egal, ob du erkältet bist, das Bein gebrochen hast oder was auch immer. DU bekommst nach 6 Wochen keine Kürzung auf Krankengeld. Evtl. könnte eine Kürzung in Betracht kommen, wenn du Monate bei Vollverpflegung im Krankenhaus liegst (Ralph?).

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Re: Und noch ne Frage wegen ALG II. Müssen diese jetzt schaun wann sie zum Arzt gehe

Antwort von Hummelhummel am 10.04.2013, 23:23 Uhr

Wow, Du hast ne Krankheit, von denen sogar Ärzte behaupten, daß es sie nicht gibt?

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