Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ben230909 am 17.10.2013, 19:28 Uhr

Trennung

Hallo zusammen,

mein Sohn ist jetzt 4 und so wie es aussieht, werden sein Papa und ich uns jetzt leider trennen :-( Nun meine Frage: Was steht mir finanziell tatsächlich zu? Ich habe einen Teilzeit-Job (25 Std./Woche) und verdiene netto 820 EUR. Der Papa verdient netto ca. 1.600 EUR, mein Sohn geht in die Kita. Was steht mir, außer Kindergeld, Unterhalt (welche Höhe) noch zu? Werde ich evtl. durch ergänzende Hartz IV-Leistungen/Wohngeld unterstützt? Die Mietpreise sind hier in OWL recht hoch, so dass ich natürlich schauen muss, welch eine Wohnung ich mir leisten kann ...

Schon jetzt vielen Dank für Ihre Eure Reaktionen, liebe Grüße
Maren

 
5 Antworten:

Re: Trennung

Antwort von mf4 am 17.10.2013, 19:39 Uhr

Wohngeld

Bei 820 netto + Unterhalt (nach D-Tabelle 333 Euro) + Kindergeld ist nicht wenig und H4 gibt es da sicher nur aufgrund der Miete (wenn überhaupt).

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Re: Trennung

Antwort von Terkey235 am 17.10.2013, 19:41 Uhr

Seid ihr verheiratet? Dann würdest du bis zur Scheidung ggf. noch Trennungsunterhalt bekommen.
Dein Gehalt + Kindergeld + Unterhalt, das ist doch schon mal ganz ordentlich. Versuch doch mal deine Stunden ein bisschen aufzustocken.

LG terkey

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Re: Trennung

Antwort von Fru am 17.10.2013, 20:04 Uhr

Ich kann mir nicht vorstellen, das Du noch H4 Anspruch hast...evtl. Wohngeld...aber da mußt Du nachfragen...

Wg. Unterhalt goggle mal nach der Düsseldorfer Tabelle

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Re: Trennung

Antwort von LittleRoo am 17.10.2013, 20:05 Uhr

Aus Erfahrung kann ich dir sagen, dass es da kaum H4 Zuschuss gibt.

Geh lieber erstmal zum Wohnungsamt und erkundige dich, ob du da nicht besser Wohngeld beantragen kannst. Aufstockendes H4 bekommst du nur, wenn du für Wohngeld zu wenig verdienst und das ist bei dem Nettogehalt eher nicht der Fall.

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Re: Trennung

Antwort von shinead am 17.10.2013, 22:31 Uhr

Sind die 1.600 Euro netto?

Dann wären es mindestens 241 Euro Unterhalt, die der Vater zahlen müsste. Ggf. muss eine Heraufstufung um eine Gehaltsstufe geprüft werden. Dies wäre der Fall, wenn der Vater nur einem Kind unterhaltsverpflichtet ist. Die Düsseldorfer Tabelle geht nämlich von 2 Unterhaltsberechtigten aus.
Wenn ihr also nicht verheiratet seid, dann könnte der Unterhalt auf 257 Euro steigen.
Wenn ihr verheiratet seid, dann gäbe es 241 Euro Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt für Dich.

Dein Netto steigt nach der räumlichen Trennung, weil Du dann die Lohnsteuerklasse 2 erhälst. Das wären bei jetziger LStKl. 1 oder 4 dann 870 Euro (bei LStKl 5 1.035 Euro, allerdings verringert sich dann auch der Trennungsunterhalt auf 0)

Unverheiratet hättest Du also 870+241+184 also insgesamt 1.295 Euro zur Verfügung.
Damit fällst Du m.E. aus dem H4 komplett raus.
Allerdings könnte Kinderzuschlag eine Option sein, die dich auch für das Bildungspaket qualifiziert.
Die Kosten für die KiTa können zwischen den getrennt lebenden Eltern aufgeteilt werden. Ggf. kann auch ein Zuschuss über das Jugendamt geprüft werden.

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