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Geschrieben von pauline-maus am 15.10.2013, 21:10 Uhr

elternvereinbarung

hallo

vielen dank schon für das lesen, ich bin hier eher stiiler mitleser


situatio: ich bin seit über einem jahr von meinem mann getrennt.in dieser zeit kind unsere tochter hälftig noch in den kindergarten und nun in die schule. wir hatten damls beim jugendamt eine elternvereinbarung unterschrieben , welche beinhaltet:

- montag u mittwoch beim vater( bzw. seiner mutter) bis 19.00uhr
- 14 tägig freitags bis 19.00uhr
- am wochenende einen tag , samstag oder sonntag. ( er wollte kein 14 tägiges umgangsrecht)

nun geht unsere tochter zur schule und hat einen neuen tagesrythmus.
abends hausaufgaben kontrollieren, tgl. leseübungen in der fibel, ranzen neu packen, und noch etwas zur ruhe kommen. meit schläft sie nun scho 19.00uhr. früher meist erst 21.00uhr.
das heisst die besuchszeit ist mir wochentags zu lang. wollte auf 17.30 kürzen und freitags nur noch einmal im monat, da unsere tochter an diesem tag die yoga ag in der schule besuchen möchte . deswegen waren wir heut auf dem jugendamt. mein mann geht auf die änderung nicht ein und die amtsmitarbeiterin meint ,ich haääte es ja unterschrieben.

nun meine frage

welche rechtliche verbindlichkeit liegt bei einer elternvereinbarung vor?
sind veränderte lebensumstände nicht zu berücksichtigen?
welche möglichkeit hab ich nun?

danke lg antje

 
15 Antworten:

Re: elternvereinbarung

Antwort von mf4 am 15.10.2013, 21:27 Uhr

Warum Freitag was ändern? Er kann das Kind ja nach der AG haben.
Mein Ex hat die Kinder freitags auch jetzt später wegen Sport.

Wenn er die schulischen Dinge mit ihr macht (Hausaufgaben, Kotrollen, Lesen usw.) würde ich auch in der Woche nichts ändern. Ranzen packen dauert 3min und wenn er das Kind geputzt und satt bringt ist es auch kurz nach 7 im Bett.

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Re: elternvereinbarung

Antwort von pauline-maus am 15.10.2013, 21:33 Uhr

vielen dank ...

freitags geht die ag bis 15.30uhr. er hat ab 17.30 selber fussball, von daher reicht im die zeit nicht. hausaufgaben werden nicht gemacht, da sie beider oma ist. er bringt sie lediglich nach hause..

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Re: elternvereinbarung

Antwort von mf4 am 15.10.2013, 21:48 Uhr

Warum machen sie keine HA mit dem Kind?
Wenn meine bei ihrem Vater sind ist das sein Job, logisch. Sonst ist es meiner.

Wenn er sich weigert Pflichten zu übernehmen wird er wohl die Rechte aufgeben müssen.

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Einzig ein Richterspruch ist verbindlich

Antwort von Sternenschnuppe am 15.10.2013, 22:36 Uhr

Alles andere nicht.
JA darf nur beraten, kann nix sanktionieren.

Will er Umgang oder die Oma?

Ich würde nun langsam auf das normale Modell wechseln, da wird er sehr doof dastehen vor dem Richter, wenn er das Kind kein ganzes WE sehen möchte.

Von daher, alle zwei Wochen das ganze WE und einen Tag unter der Woche, sofern er die Hausaufgaben verlässlich begleitet und das Kind wirklich so abliefert, dass es nur noch ins Bett gehen muss.

+ die halben Ferien, oder reicht das Interesse auch da nicht so weit?

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Re: Einzig ein Richterspruch ist verbindlich

Antwort von pauline-maus am 16.10.2013, 5:45 Uhr

hallo

betreuung findet unter der woche bei der oma statt. sie macht keine leseübung und hausaufgaben auch nicht. der vater fährt nmach seiner arbeit dorthin ißt mit abendbrot und bring sie her.
wie kann ich auf das andere modell wechsel? einfach so trotz der elternvereinbarung?
ich bin nicht der typder sich einfach über splche sachen hinwegsetzt. meine unterschrift ist ja nun mal da. war damals auch unüberlegt aber nicht mehr zu ändern.
lg antje

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Re: Einzig ein Richterspruch ist verbindlich

Antwort von Sternenschnuppe am 16.10.2013, 7:51 Uhr

Steht denn in der Vereinbarung auch dass die Oma sich ums Kind kümmert und sie gültig ist bis das Kind 18 ist?
Dass Hausaufgaben nicht gemacht werden müssen ?

Nein ? Dann ist diese Vereinbarung eh nix Wert.

Wie alt und fit ist denn die Oma, vielleicht kannst Du sie mit ins Boot holen.
Immerhin scheint sie zumindest gerne Zeit mit dem Kind zu verbringen im Gegensatz zum Vater.

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Das ist doch quatsch!

Antwort von Strudelteigteilchen am 16.10.2013, 8:10 Uhr

Ein Vertrag ist auch ohne Richter gültig und rechtsverbindlich. Oder muß ich jetzt jeden Möbelkauf und jeden Arbeitsvertrag richterlich absegnen lassen?

Die beiden haben eine Vereinbarung geschlossen und beide unterschrieben, und die ist zunächst mal genauso verbindlich wie ein Arbeitsvertrag. Natürlich - ebenfalls wie ein Arbeitsvertrag - nicht für die nachsten 100 Jahre, aber auch nicht einfach mal eben so einseitig änderbar.

Sie will den Vertrag jetzt kündigen und einen anderen Vertrag, er will das nicht. Das JA kann ihn tatsächlich nicht dazu zwingen, das kann nur ein Richter, aber einfach aussetzen kann sie den Vertrag nicht. Der gilt, bis ein anderer gilt - wieder gemeinsam vereinbart, oder eben von einem Richter "verordnet".

Ich würde zum Anwalt gehen. Aber keinesfalls "einfach so" einseitig den Umgang ändern. Das macht sich vor Gericht auch nicht besser als seine Weigerung, das Kind ein ganzes WE zu betreuen.

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Komisch

Antwort von Sternenschnuppe am 16.10.2013, 8:56 Uhr

Mein Mann hatte wegen seiner Töchter etliche Vereinbarungen. Beidseitig unterschrieben auf dem Jugendamt und auch Erziehungsberatung, in Anwesenheit der Anwälte.
Sie sind nix wert, weil weder JA noch Beratung sanktionieren können!
Die dürfen nur beraten.

So wie sie den Vater hier schildert hat er selbst doch eh kaum Interesse wenn Abendessen für ihn Umgang bedeutet.

Da er sich weigert den Umgang friedlich zu ändern bleibt ihr nur der Weg übers Gericht um eine verbindliche Klärung zu erhalten.

Ich habe nicht geschrieben sie soll es alleine regeln.
Wie auch, kann ihn schlecht zwingen das Kind um 18.00h zu bringen wenn er nicht will.
Ein Urteil schon.

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Selbst ein Urteil ist nicht zwingend von Dauer.

Antwort von Petra28 am 16.10.2013, 9:20 Uhr

Eine Umgangsvereinbarung oder auch eine richterliche Anordnung, wie der Umgang ausgestaltet werden sollte, hat nur so lange Bestand, bis sich an der Situation etwas verändert, was eine Neuregelung nötig macht. Im vorliegenden Fall: Kind ist nun Schulkind, damit ändert sich der Tagesablauf und die Anforderungen an denjenigen, der das Kind betreut.

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Re: Das ist doch quatsch!

Antwort von Keldana am 16.10.2013, 9:26 Uhr

"Sie will den Vertrag jetzt kündigen und einen anderen Vertrag, er will das nicht. Das JA kann ihn tatsächlich nicht dazu zwingen, das kann nur ein Richter, aber einfach aussetzen kann sie den Vertrag nicht. Der gilt, bis ein anderer gilt - wieder gemeinsam vereinbart, oder eben von einem Richter "verordnet"."

Zeig mir den Richter, der auf die Einhaltung einer solchen Vereinbarung pocht, nur weil da eine Unterschrift der Mutter drunter ist. Wenn grundlegende Dinge nicht funktionieren (wie z.B. das Hausaufgaben gemacht werden müssen), kann man die Regelung ganz klar auch einseitig einfach kippen.

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@ Studelteigteilchen

Antwort von shinead am 16.10.2013, 10:29 Uhr

Eine Vereinbarung ist kein Vertrag.

Die von dir aufgeführten Verträge (Kaufvertrag, Arbeitsvertrag aber auch Miet- und Pachtverträge) werden alle aufgrund einer bestehenden Norm geschlossen.

Für eine Umgangsvereinbarung gilt das nicht. Sie ist kein Vertrag, sondern nur eine Vereinbarung. Eine Willenserklärung, ohne Planungsgrundlage ohne bindende Kraft.

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Re: @ Studelteigteilchen

Antwort von pauline-maus am 16.10.2013, 11:21 Uhr

hallo

vielen dank für die zahlreichen gedankenanstöße.
wede heute meine anwältin( hab schon eine wegen unterhaltsdingen) anrufen und fragen wie nun vorzugehen ist
lg antje

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Re: Das ist doch quatsch!

Antwort von Weihnachtsfrau am 17.10.2013, 8:40 Uhr

Das mit dem rechtlichen Vertrag ist Unsinn.

Ich würde aber auch raten, dass sich die AP NICHT gegen die Vereinbarung verhält, denn das würde keinen guten Eindruck machen sollte der Sachverhalt doch vor Gericht gehen.

Ich würde versuchen durch anwaltliche Kommunikation eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Gelingt das nicht, dann bliebt nur eine gerichtliche Lösung.

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass in der Problematik die Chancen GUT sind, dass die AP eine Änderung der Umgangsregelung hinsichtlich der Zeiten bekommt.

Das Kind geht nun zur Schule und hat nun eine frühere Schlafenszeit (war bei meinem Kind auch so), sodass die Rückbringzeit zu spät ist.
Ist ja auch nicht so, dass ein Kind um 19 Uhr bei der Mama ankommt und 5 Minuten später im Bett liegt... da sind vielleicht auch noch kindliche Bedürfnisse wie vom Tag erzählen und kuscheln zu erfüllen.
Es geht also um KINDLICHE Argumente, da sind Richter sehr zugänglich, denn es geht ja ums KIND!

VG

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Re: elternvereinbarung

Antwort von janaundmax am 20.10.2013, 0:13 Uhr

Hallo,

ich persönlich finde in der Woche 19.00 Uhr ohne Hausaufgaben eine ZUMUTUNG! Vor allem für das Kind. Das geht gar nicht!

Ich begreife auch das Jugendamt an dieser Stelle nicht.
Als ich wegen Umgangszeiten mit dem KV beim Jugendamt saß und er ganz stur darauf bestand, die Kinder (damals 2 und 4!!!) Sonntagabend erst 20.00 Uhr zurückzubringen, hat die Jugendamtsdame nach mehreren versuchten Argumentationsläufen schlichtweg erklärt, dass sie 18.00 Uhr in den Plan schreibt und er, wenn er damit nicht einverstanden ist, eine gerichtliche Verfügung beibringen soll. Punkt.

Dass veränderte Situationen veränderte Umgangszeiten mit sich bringen, sollte allseits bekannt sein und insofern finde ich es gut und richtig, das Ganze über Deine Anwältin klären zu lassen, denn Dein KV scheint einer vernünftigen Argumentation nicht zugänglich zu sein.

Trotzdem schön, dass sich die Oma kümmert; da kannst Du wenigstens beruhigt sein, wenn die Kleine beim Vater ist.

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Re: elternvereinbarung

Antwort von pauline-maus am 20.10.2013, 10:25 Uhr

vielen dank

irgendwie lieg ich dann gar nicht so falsch.
ist halt immer blöd ,wenn man sich nicht einig ist und das auf dem rücken der kinder ausgetragen wird.
den vater oder die oma will ich ihr auch gar nicht entziehen, warum auch. sie hatt nun mal nur den einen .aber sowas steht halt hier im raum.

auch möchte sie nicht bei ihm schlafen.steht hier mal eine kindertasche rum, fängt sie an mit weinen weil sie glaubt es wäre eine gepackte tasche und sie müsse dahin
wird mir angekreidet, dass ich ihr das einreden würde

sind halt alles kleinigkeiten, die sich dann aber zn einem berg auftürmen

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