Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 13.06.2013, 15:07 Uhr

Trennung......und nun?

Du musst erst klären, ob und in welcher Höhe Dir und den Kindern Trennungsunterhalt zusteht.
Den Unterhalt der Kinder rechnet Dir das Jugendamt kostenfrei aus, Deinen Trennungsunterhalt wird ein Anwalt ausrechnen müssen.

Erst wenn der monatliche Unterhalt fest steht, kannst du öffentliche Gelder beantragen.

 
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