Geschrieben von shinead am 13.06.2013, 15:07 Uhr |
Trennung......und nun?
Du musst erst klären, ob und in welcher Höhe Dir und den Kindern Trennungsunterhalt zusteht.
Den Unterhalt der Kinder rechnet Dir das Jugendamt kostenfrei aus, Deinen Trennungsunterhalt wird ein Anwalt ausrechnen müssen.
Erst wenn der monatliche Unterhalt fest steht, kannst du öffentliche Gelder beantragen.
- Trennung......und nun? - sabrina g. 13.06.13, 9:21
- Re: Trennung......und nun? - Fru 13.06.13, 9:31
- Re: Trennung......und nun? - Nurit 13.06.13, 9:39
- Re: Trennung......und nun? - sabrina g. 13.06.13, 9:43
- Re: Trennung......und nun? - mf4 13.06.13, 10:30
- Re: Trennung......und nun? - shinead 13.06.13, 15:07
- darf man einfach so umziehen? - Milia80 13.06.13, 18:43
- Milia80 - crazysunshine 13.06.13, 18:50
- die frage war auch eher generell gehalten - Milia80 13.06.13, 19:18
- Milia80 - crazysunshine 13.06.13, 18:50
- darf man einfach so umziehen? - Milia80 13.06.13, 18:43
- Re: Trennung......und nun? - LuciaMay 15.06.13, 21:56
- Re: Trennung......und nun? - Fru 13.06.13, 9:31