Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von angeld74 am 07.05.2006, 16:13 Uhr

Trennung, Unterhalt, Amt etc.

Hallo zusammen!

Bin neu hier im Forum und möchte mich kurz vorstellen. Bin 32 J. und habe eine 1jährige Tochter.


Der Vater der Kleinen ist vor 3 Wochen ausgezogen. Er ist aber noch hier gemeldet.


Nun meine Frage an euch. Wann kann ich frühesten zu den Ämtern (Arbeitsamt, Jugendamt) um Gelder beantragen? Muss ich warten, bis er sich abgemeldet hat oder kann ich schon vorher hin?

Freue mich auf jeden kleinen Tip.

Danke

 
6 Antworten:

Re: Trennung, Unterhalt, Amt etc.

Antwort von Elkelein am 07.05.2006, 18:44 Uhr

Wenn ich jetzt auseinander seit dann kannst du klar jetzt auch zu den Ämtern.

Gruss Elkelein

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Re: Trennung, Unterhalt, Amt etc.

Antwort von berita am 07.05.2006, 21:06 Uhr

Hallo,

warum ist er denn noch bei dir gemeldet? Wenn er woanders wohnt, soll er sich dort auch anmelden. Alles andere KANN Probleme machen. Als ich z.B. Steuerklasse 2 beantragt habe, musste ich unterschreiben, dass keiner bei mir gemeldet ist. Fuer Kigakosten war es auch von Bedeutung etc.

LG
Berit

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Re: Trennung, Unterhalt, Amt etc.

Antwort von fenja2003 am 08.05.2006, 8:58 Uhr

da dir durch die ausstehende abmeldung nachteile entstehen kannst du ihn abmelden.

wenn du seine neue adresse hast kannst du diese angeben, dann bekommt er bescheid dass er sich innerhalb einer woche um-/anzumelden hat.

ich würde damit nicht auf den gnädigen herrn warten.

lg, maike

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Re: Trennung, Unterhalt, Amt etc.

Antwort von sternchen24 am 08.05.2006, 10:51 Uhr

Hallo
Mir geht es da genau so wie dir !Ich bin 24 jahre alt und habe drei Kinder und der Vater ist von heute auf morgen ausgezogen am 20 April .Ich habe ihn versucht abzumelden bei mir aber das geht nicht . Ich bin zum Jugendamt gegangen und habe Unterhaltsvorschuss beantragt aber es wird erst gezahlt wenn ich die Abmeldung habe !Genau das gleiche hat mir das Arbeitsamt auch gesagt .Du mußt ihn klar machen das er sich Abmelden muß bei dir damit du geld bekommst für dich und deine Tochter .Aber kannst ruhig schon zu den Ämtern gehen die notieren sich das, und Unterhaltsvoschuß wird dir nachgezahlt von den tag an wo du es beantragt hast .Die Männer haben es da einfacher das ist so ! Wünsche dir viel Glück Lg Tatjana

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Re: Trennung, Unterhalt, Amt etc.

Antwort von celebrations am 08.05.2006, 12:17 Uhr

Hallo,

erstmal herzlich willkommen hier :-)

Ich bin erst seit 1,5 Wochen von meinem Mann getrennt, hab allerdings gleich nach dem betreffenden Wochenende alles mögliche in die Wege geleitet, so gut es ging Anträge gestellt etc.

Diese folgt dann die Unterhaltsfestsetzung und nebenbei noch ein paar Wohnungsbesichtigungen.

Warte nicht, sondern regel alles so schnell wie möglich.

LG Jane & Kids

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Re: Trennung, Unterhalt, Amt etc.

Antwort von Traumfänger am 10.05.2006, 12:16 Uhr

Dasselbe kann ich Dir auch nur raten: beantrage alles jetzt, es dauert sowieso, bis die Ämter reagieren und nachher stehst du ohne einen Cent in der Tasche da und das ist mit Kind unzumutbar. Ich würde mich gleich mal beim VAMV = Verein Alleinerziehender Mütter und Väter melden. Die sagen dir, was dir zusteht, helfen bei den Anträgen und haben auch Listen mit Anwälten oder anderen Alleinerziehenden in deiner Region.

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