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Geschrieben von Sunshine01 am 06.05.2006, 11:48 Uhr

ABR ... Vater ist einverstanden... WIE???

Hallo zusammen,

mein Fall: habe heute den KV (geteilte elterliche Sorge) auf das ABR angesprochen, und er stimmte zu, das ich es bekomme.
Nun meine Frage: Was muß ich nun tun, damit ich es bekomme, da er ja einverstanden ist???

Danke schonmal für eure Hilfe.


Liebe Grüße

 
6 Antworten:

Re: ABR ... Vater ist einverstanden... WIE???

Antwort von bikermouse66 am 06.05.2006, 15:28 Uhr

Hallo,

bei uns ist es so, daß wir zwar (leider) das gem Sorgerecht haben, aber da das Kind bei mir lebt und gemeldet ist, hab ich eh das ABR. Soweit ich weiß, hat man das doch dann automatisch. Lasse mich aber gern belehren :-)

LG
mousy

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Nee ...

Antwort von meanne am 06.05.2006, 20:39 Uhr

... meines Wissens haben bei normalem gemeinsamem Sorgerecht auch BEIDE das ABR !

Das müßte dann schon ausdrücklich einem zugesprochen werden ...

Soweit ich weiß.

LG Andrea

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Nein Mousy!!!

Antwort von desireekk am 06.05.2006, 21:06 Uhr

Hallo Mousy,

solange ihr halt bisher nur mal beim JA ward und die gemeisame elterl. Sorge unterschrieben habt und sonst nichts weiter erfolgte, habt Ihr auch gemeinsam das ABR!!!

Ich hatte da beim zweiten kind rein informativ einen netten Plausch mit der Urkundsbeamtin beim JA.
Egal, wo das Kind lebt, das hat gar nicht zu sagen und schafft keine rechtl. Fakten.

Um dem Vater (oder der Mutter) das ABR abzuerkennen, MUSS geklagt werden.
Anders geht das nicht.

Viele Grüße

Désirée

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Re: Nein Mousy!!!

Antwort von Sunshine01 am 06.05.2006, 23:04 Uhr

MUSS geklagt werden???
Auch wenn der Papa sein OK gibt? Das kann ich nicht ganz glauben. hmmm...

Auf jeden Fall hat man das ABR nicht automatisch, nur weil das Kind bei einem lebt. Soviel weiß ich, deshalb ja auch mein Vorhaben. :)

Wäre schön, wenn jemand darin Erfahrung hätte.


Grüße
Sunshine

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paradox

Antwort von Richie am 07.05.2006, 9:31 Uhr

Hallo Sunshine01,

das ABR braucht ja nur jemand, der frei
und ohne Zustimmung des anderen Elternteils über den Lebensmittelpunkt/
Aufenthaltsort des Kindes bestimmen will
und befürchten muß, das dieses andere Elternteil nicht zustimmt oder selbst
das ABR wahrnehmen will.
Wenn nun dieses andere Elternteil einer Übertragung des ABR zustimmt, sind doch solche Befürchtungen und das alleinige
ABR hinfällig und sinnlos.
Wozu braucht jemand von jemandem die
Einräumung eines Rechtes, das letzterer
einem sowieso nicht streitig machen will?

Grübelt mit sonnigen Sonntagsgrüßen Richie

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hmmm *grübel*

Antwort von Big Mamma am 07.05.2006, 11:32 Uhr

mein anwalt hat meinen nochgatten in nem brief mitgeteilt, dass nun das ABR bei mir liegt. ohne klage , nix. ist das dann gar ned so?

könnte mein werter herr nochgatte dann verbeiten unseren sohn zur oma zu bringen, damit sie auf ihn aufpasst wenn ich ausserhalb der kigaöffnungszeiten arbeiten muss. und wie wäre es, wenn er dann sagt ich soll mich nach jmd anderen umgucken? sollte er dann dieses aufpassen ned übernehmen?

umgang ist irgenwie die letzte zeit eingeschlafen. wir haben ihn mal am dienstag zufällig für 5 min gesehen, aber sonst meldet er sich ned. und ich habe es aufgegeben ihm hinterherzutelefonieren. solange nils ned nach ihm fragt, werde ich da auch nix weiter machen. ist das arg doof?

LG MEl

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