Geschrieben von Ralph am 10.08.2010, 18:40 Uhr |
Strafanzeige stellen...
§ 170 StGB.
Würde ich knallhart einleiten.
... und wegen des Geldes... Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen, wenn das nichts bringt, ergänzende Leistungen nach dem SGB II beantragen. Wenn sich da auch nichts errechnet, muß sie wohl in den sauren Apfel beißen und das selbst aufbringen, allerdings würde ich auch einen Anwalt konsultieren. Eine Beratung kostet ja nicht die Welt.
Viele Grüße
Ralph/Snoopy
- Vater schmeißt Job und zahlt keinen Unterhalt mehr - Dreierbande 10.08.10, 18:19
- Re: Vater schmeißt Job und zahlt keinen Unterhalt mehr - krabbe27 10.08.10, 18:28
- Re: Vater schmeißt Job und zahlt keinen Unterhalt mehr - sophieno 10.08.10, 18:41
- Strafanzeige stellen... - Ralph 10.08.10, 18:40
- Re: Strafanzeige stellen... - Dreierbande 11.08.10, 10:05
- Re: Vater schmeißt Job und zahlt keinen Unterhalt mehr - krabbe27 10.08.10, 18:28
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