Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Ralph am 10.08.2010, 18:40 Uhr

Strafanzeige stellen...

§ 170 StGB.

Würde ich knallhart einleiten.

... und wegen des Geldes... Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen, wenn das nichts bringt, ergänzende Leistungen nach dem SGB II beantragen. Wenn sich da auch nichts errechnet, muß sie wohl in den sauren Apfel beißen und das selbst aufbringen, allerdings würde ich auch einen Anwalt konsultieren. Eine Beratung kostet ja nicht die Welt.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.