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Vater schmeißt Job und zahlt keinen Unterhalt mehr

Thema: Vater schmeißt Job und zahlt keinen Unterhalt mehr

Der Exmann meiner Freundin hatte einen guten Job, so daß er für 2 Kinder den Unterhalt nach DT locker zahlen konnte. Nun hat er von heute auf morgen gekündigt und meint, er müsse sich selbständig machen und zahlt deshalb seit 2 Monaten keinen Unterhalt mehr. Die Kinder sind schon über 12 Jahre alt, von daher fällt UVG weg. Sie arbeitet Vollzeit, bekommt kein Alg2. Was kann sie nun machen? Es fällt ja "einiges" an Geld weg durch die fehlende Unterhaltszahlung, soviel verdient sie auch nicht, um das mal eben abfangen zu können. Das Jugendamt ist keine große Hilfe, da hieß es nur, daß man augenblicklich nichts machen könne, für Unterhalt würde seine Selbständigkeit momentan einfach zu wenig abwerfen. Es kann doch aber nicht angehn, daß der Vater seinen gutbezahlten Job kündigt und die Kids nun ganz leer ausgehn und das Jugendamt mit den Achseln zuckt und fertig ist. Was gäbe es denn noch für Möglichkeiten? Zu Pfänden wirds augenblicklich wohl nichts geben, das Vermögen läuft alle auf den Namen seiner Mutter, auf dem Papier ist er vermögenslos. Er wohnt (wieder) bei seiner Mutter, muß also keine Mietwohnung zahlen. Zu allem Überfluß verhöhnt er meine Freundin auch noch, frei nach dem Motto: dann seh mal zu, pack mal nen nackten Mann in die Tasche....

Mitglied inaktiv - 10.08.2010, 18:19



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Sie kann hartz4 für die kids beantragen,wenn sie aber verdiensttechnisch über einem bestimmten Satz liegt wird sie auch da nix bekommen. Hatte meine Ma mit meinen Geschwistern auch! lg Carina

Mitglied inaktiv - 10.08.2010, 18:28



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Wenn der KV einfach so gekündigt hat, bleibt er weiter unterhaltspflichtig (in der alten Höhe des Betrages). Ich würde zum Anwalt gehen. Schau mal hier: http://www.123recht.net/article.asp?a=28350&ccheck=1 LG sophieno

Mitglied inaktiv - 10.08.2010, 18:41



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§ 170 StGB. Würde ich knallhart einleiten. ... und wegen des Geldes... Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen, wenn das nichts bringt, ergänzende Leistungen nach dem SGB II beantragen. Wenn sich da auch nichts errechnet, muß sie wohl in den sauren Apfel beißen und das selbst aufbringen, allerdings würde ich auch einen Anwalt konsultieren. Eine Beratung kostet ja nicht die Welt. Viele Grüße Ralph/Snoopy

Mitglied inaktiv - 10.08.2010, 18:40



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Anzeige hat sie gestern dann noch gestellt, ich denke auch, es ist besser so.

Mitglied inaktiv - 11.08.2010, 10:05