Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 17.05.2009, 23:48 Uhr

Stop, Stop, Stop!!!

Moment mal,

entspricht der Artikel nicht der Beschreibung, hat der Verkäufer definitiv falsch geliefert. Das bedeutet, daß der Verkäufer Auktionspreis, Porto UND Rückporto zu erstatten hat. Es ist inzwischen offenbar sehr verbreitet, daß Verkäufer meinen, daß sie eine mangelhafte oder von der Beschreibung abweichende Ware nur dann zurücknehmen müssen, wenn der Käufer auch das Rückporto trägt. Hallo? Aufgrund welcher Rechtsgrundlage?? Der Verkäufer hat falsch geliefert, im besten Fall gutgläubig, im schlechten Fall bösgläubig, das wäre dann Betrug!

Ein Foto, das nicht exakt den angebotenen Artikel zeigt, ist immer etwas heikel. In diesem Fall würde ich seeeehr deutlich und nicht nur in einem Nebensatz darauf hinweisen.

Noch eine weit verbreitete Meinung, die schlichtweg unsinnig ist: Der berühmte Nebensatz verpflichte zu keiner Rücknahme. Das stimmt natürlich auch wieder in all den Fällen nicht, wo statt des angepriesenen Artikels etwas anderes oder einfach nur Schrott geliefert wird.
Und selbstverständlich ist es völlig gleichgültig, ob der Artikel für 100, 5 oder nur einem Euro weggeht...

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

 
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