Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 30.03.2009, 22:04 Uhr

Stimmt die Rechnung so?

Wer ergänzendes Hartz IV bekommt hat m.E. einen anrechnungsfreien Betrag. Es bleibt also am Ende doch ein bisschen mehr als der ALG Satz auf dem Konto.
Wenn jetzt der Unterhalt um 50 Euro gekürzt wird, entsteht gem. Regelsatz noch kein Handlungsbedarf. Der ist ja so oder gesichert, oder?

Bei mir zahlen die Großeltern den Mindestunterhalt. Die wissen hoffentlich nicht, dass sie um 50 Euro kürzen dürfen. Ich habe es ihnen zumindest nicht verraten... *unschuldigguck*
Aber wenn, könnte ich mir das Geld nirgens mehr holen. Ich verdiene (zum Glück) zuviel.

Hoffentlich gibt es Arge intern für die Fälle irgendein Kurzformular um schnell und komplikationslos auszuzahlen. (Ja, manchmal traue ich dem Amt zuviel zu... *gg*)

Gruß
Corinna

 
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