Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von nightingale am 18.03.2009, 20:36 Uhr

Stimmt, die Missachtung dieser Pflicht hat jedoch keinerlei Konsequenzen

hi,

tja, im gegenzug können dann die betreuungspflichtigen (vulgo: mütter) ihre erziehungspflicht nach eigenem belieben großzügig oder übersichtlich gestalten. tragen sie außer bei gröbstem versagenn auch keine konsequenzen für und denn auch nur minimale. wohingegen andererseits die verletzung der unterhaltspflicht außer bei dauerarmen regelmäßig zügig und präzise geahndet werden kann.

greetz,
nachtigall

 
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