Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von lieber-nicht am 05.11.2011, 12:50 Uhr

Steuerfrage

Hallo,

die Zahl der Kinderfreibeträge auf Deiner Steuerkarte ist EIGENTLICH total unerheblich - es sei denn, Du verdienst unglaublich viel und dann kannst Du es Dir auch leisten, die Steuererleichterung erst im Nachhinein bei der Einkommensteuererklärung zu bekommen.
Bei Normal- und Geringverdienern ist das ausgezahlte Kindergeld generell höher als die potentiellen Steuerfreibeträge für Kinder, so dass sich diese ausschließlich bei der Berechnung von Solizuschlag und KiSteuer bemerkbar machen - aber auch da macht es erst wirklich einen "großen" Unterscheid bei höherem Einkommen und ist somit unterjährig eigentlich recht egal.
Klartext:
Du wirst jetzt monatlich nicht weniger Steuern bezahlen (außer wenige Euro Kirchensteuer und Solizuschlag) durch die Änderung von 1,0 Kindern auf 1,5 Kinder.
In Deinem speziellen Fall KANN es natürlich sein, dass es doch noch eine Steuererstattung gibt, weil Dir aufgrund der fehlenden Unterhaltszahlungen des Vaters der gesamte Freibetrag zusteht - ist aber 1. unwahrscheinlich, weil dann auch das ganze Kindergeld gegengerechnet wird (somit Kindergeld wieder höher) und 2. kannst Du das erst in der Einkommensteuererklärung deklarieren.

Also kein Stress und alles Gute!

 
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