Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Reni+Lena am 04.11.2011, 13:45 Uhr

Zwar nicht AE aber ihr könnt sicher helfen..

Mein Mann wird nächste Woche das Haus seiner noch lebenden Eltern überschrieben bekommen.
Sie haben Wohnrecht auf Lebenszeit darin, danach wird er es erben.
So....
Nun stehen verschiedene Überlegungen im Raum und 2 Probleme.
1 Problem: Trennungsfall
Wenn die Eltern jetzt in 5 Jahren sterben, er das Haus verkauft und das geld auf ein Konto anlegt...dann ist es doch im Falle einer Trennung SEIN geld (Erbschaften fallen nicht unter zugewinn, oder?)
Wenn er das geld jetzt nimmt und ein Haus davon kauft bei dem wir beide im Grundbuch stehen? Dann ist es Zugewinn?
Was ist, wenn er das haus NICHT verkauft,sondern vermietet, darauf eine Hypothek aufnimmt und davon eine Eigentumswohnung kauft die auch auf uns beide läuft? Im Falle einer Trennung sitze ich dann mit Schulden da (die ja eigentlich durch das bestehende haus abgedeckt wären) aber ich hab kein Anrecht auf das haus, oder?
2 Problem: der Staat
Wie ist es, wenn die Eltern das Haus unseren Kindern überschreiben?
Kann der Staat dann im Falle der Pflegebedürftigkeit der Eltern (wenn sie in ein Pflegeheim müssen) auch noch an das haus ran bzw muss es dann auch verkauft werden um eventuelle Zuzahlungen zu decken . Sind die Enkel quasi auch unterhaltspflichtig?

Hintergrund: mein Mann hat noch 2 geschwister die schon vor jahren ausgezahlt wurden. Alle haben das gleiche erhalten, mein Mann war nachzügler und sollte den Wert eben als Eltern- Haus erhalten. Nun haben sie aber versäumt, dass der Staat 10 jahre auf das Haus Zugriff hat im Falle einer Pflegezuzahlung und möchten nun nicht, dass mein Mann da die A-loch karte hat. Sie sind beide 84 und werden leider def. keine 10 jahre mehr leben:(
Zudem möchten sie nicht, dass mein Mann (das hat der große bruder gemacht) bei einer trennung, mich und die kinder in geistiger Mid-life-crisis-Umnachtung..sitzen läßt und die Kohle mit einer 20 jährigen Geliebten verprasst.

Mein Mann weist sowas natürlich entrüstet weit von sich:) Aber trau-schau-wem....
Habt ihr einen Vorschlag wie man das händeln kann? Ich glaube wenn das haus selbst genutzt wird..wir also dann einziehen würden darf der Staat auch nicht dran..das ist aber leider nicht möglich.

Viel text, sorry, ich hoffe ich habe es verständlich erklärt.


Lg reni

 
3 Antworten:

Re: Zwar nicht AE aber ihr könnt sicher helfen..

Antwort von Dor am 04.11.2011, 13:50 Uhr

Für solche komplexen Konstellationen genügt ein Anruf bei der Rechtsschutzversicherung und du hast eine korrekte und umfassende Antwort eines Juristen. Ich würde mich bei so einem delikaten Thema nicht auf eventuelle Halbwahrheiten aus einem Forum verlassen wollen.

LG, Doris

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Re: Zwar nicht AE aber ihr könnt sicher helfen..

Antwort von Pamo am 04.11.2011, 15:43 Uhr

Ich empfehle auch unbedingt einen Anwalt/Notar aufzusuchen.

Doch ein paar Kleinigkeiten kann ich schon mal sagen: Wenn dein Mann nun das Haus ueberschrieben bekommt und seine alten Eltern den Niessnutz haben, dann wird er das Haus spaeter nicht erben koennen. Denn es gehoert ihm bereits.

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Re: Zwar nicht AE aber ihr könnt sicher helfen..

Antwort von Antje&Tim am 04.11.2011, 21:15 Uhr

'n Abend Reni!

Einen ähnlich komplizierten Fall hatten wir mal in der eigenen Familie. Wir haben dann bei unserer Rechtsschutzversicherung angerufen und die haben uns bestätigt, dass wir für ein Beratungsgespräch zum Anwalt gehen dürfen. Die Kosten dafür haben sie dann auch übernommen.
Bevor da irgendwas schief läuft - geh lieber zum Fachmann.

Grüße
Antje

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