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Steuerfrage

Thema: Steuerfrage

Hallo! Gestern kam ein Schreiben vom Finanzamt über die gespeicherten Daten für den Lohnsteuerabzug. Bei mir steht: Zahl der Kinderfreibeträge: 1,0 Da müsste aber 1,5 stehen. Weil zwei Kinder, wovon ich für eins keinen Unterhalt bekomme. Stand auch immer auf der Lohnsteuerkarte so. Wahrscheinlich muss ich das wieder ändern lassen. Nun steht dort auch noch, dass man sich Antragsvormulare für Ermäßigungen im Internet ausdrucken kann. Für diesen Fall finde ich aber kein Formular. Wie kann ich das ganz schnell regeln (keine Zeit für Ämtergänge)? Ich möchte auf keinen Fall, das der nicht zahlende und sich nicht kümmernde "Samenspender" einen steuerlichen Vorteil aus seiner "Vaterschaft" zieht. Gruß, Sabri

von Sabri am 05.11.2011, 11:37



Antwort auf Beitrag von Sabri

Hi, wie du das schnell ändern kannst weiß ich leider auch nicht. Aber wenn du jetzt Monat für Monat auf die Steuererleichterung verzichten kannst, dann bekommst du es mit der nächsten Steuererklärung eh zurück....und der Samenspender muss zahlen!!! Wenn er denn überhaupt das halbe Kind drauf hat. Dann hätte er das doch beantragen müssen oder?

von Misty am 05.11.2011, 12:00



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ich würd es in steuererklärung angeben, dass kein unterhalt gezahlt wird (steht dann auf anlage kind) und damit hast du dann die ersparnis in einer summe. spart das ämtergehen und in einer summe ist es irgendwie schöner. ;-)

von Patti1977 am 05.11.2011, 12:05



Antwort auf Beitrag von Sabri

Hallo, die Zahl der Kinderfreibeträge auf Deiner Steuerkarte ist EIGENTLICH total unerheblich - es sei denn, Du verdienst unglaublich viel und dann kannst Du es Dir auch leisten, die Steuererleichterung erst im Nachhinein bei der Einkommensteuererklärung zu bekommen. Bei Normal- und Geringverdienern ist das ausgezahlte Kindergeld generell höher als die potentiellen Steuerfreibeträge für Kinder, so dass sich diese ausschließlich bei der Berechnung von Solizuschlag und KiSteuer bemerkbar machen - aber auch da macht es erst wirklich einen "großen" Unterscheid bei höherem Einkommen und ist somit unterjährig eigentlich recht egal. Klartext: Du wirst jetzt monatlich nicht weniger Steuern bezahlen (außer wenige Euro Kirchensteuer und Solizuschlag) durch die Änderung von 1,0 Kindern auf 1,5 Kinder. In Deinem speziellen Fall KANN es natürlich sein, dass es doch noch eine Steuererstattung gibt, weil Dir aufgrund der fehlenden Unterhaltszahlungen des Vaters der gesamte Freibetrag zusteht - ist aber 1. unwahrscheinlich, weil dann auch das ganze Kindergeld gegengerechnet wird (somit Kindergeld wieder höher) und 2. kannst Du das erst in der Einkommensteuererklärung deklarieren. Also kein Stress und alles Gute!

von lieber-nicht am 05.11.2011, 12:50



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Also ich kriege ganz normal Kindergeld und das "halbe" Kind auf meiner Lohnsteuerkarte macht schon was aus. Muss jedes Jahr neu beantragt werden. Formular hole ich mir immer beim FA und lasse dann gleich ändern. In einem Aufwasch beim Urlaub "zwischen den Jahren"

von shinead am 05.11.2011, 13:17



Antwort auf Beitrag von shinead

spaßeshalber habe ich beim gehaltsrechner die kinder verändert. es ändert nichts, bzw sehr wenig. aber ich verdiene auch nicht viel, habe auch 1,5 kinder.

Mitglied inaktiv - 05.11.2011, 14:01



Antwort auf Beitrag von shinead

Woher weißt Du denn, dass das halbe Kind auf Deiner Steuerkarte was ausmacht??? Wieviel mehr bekommst Du denn MIT dem halben Kind im Gegensatz zu OHNE? Ein halbes Kind ist allerdings insofern etwas anderes, als es bei der Berechnung von Zuschlägen und Versicherungen als Nachweis dient, dass Du überhaupt Kinder hast - da macht es durchaus einen Unterschied. Steuerlich definitiv nicht (abgesehen von wie erwähnt Kleinstbeträgen) bzw. erst ab einem Bruttoeinkommen von ca. 50.000 Euro und mehr (nur mal geschätzt, ganz genau weiß ich es aus dem Kopf auch nicht mehr). http://www.wk-aktivprogramme.de/tools/gehaltsrechner/?skin=dak Gib Deine Gehaltsdaten ein, bis Du exakt das raushast, was auf Deiner Abrechnung steht und dann ändere 0,5 Kinder in 0 Kinder - damit weißt Du, welchen Unterschied es tatsächlich macht.

von lieber-nicht am 05.11.2011, 17:45



Antwort auf Beitrag von lieber-nicht

Bei mir macht das im Jahr ziemlich genau 180 Euro aus. Also der Unterschied zwischen 0,5 und 1,0 Kindern auf der Steuerkarte. Klar ist das monatlich nicht die Welt. Aber ich lehne es ab dem Staat zinslose Kredite zu gewähren. Daher hole ich mir das Geld lieber Monatlich als einmal im Jahr.

von shinead am 05.11.2011, 20:58



Antwort auf Beitrag von Sabri

Wenn ich Dich jetzt richtig zuordne, dann verdienst Du nicht schlecht. Da wäre es eher kontraproduktiv sich den ganzen Kinderfreibetrag übertragen zu lassen. Kreuze bei der Steuererklärung an, dass Du den Betreuungsfreibetrag aber nicht den Kinderfreibetrag ganz willst. Dann wird nämlich nur das hälftige Kindergeld bei der Günstigerprüfung gegengerechnet und das macht bei gutem Einkommen wirklich was aus. Gruß Kerstin

von kevome* am 05.11.2011, 14:07



Antwort auf Beitrag von Sabri

du brauchst nur die lebenslange steuernummer der kinder!

von CKEL0410 am 05.11.2011, 14:20



Antwort auf Beitrag von Sabri

heißt: Vereinfachter Antrag auf Steuerermäßigung http://www.fin-rlp.de/uploads/tx_ofdpreprint/LSt_3_F_2012_01.pdf Einfach ausfüllen und unterschreiben.

von ursel66 am 05.11.2011, 15:09



Antwort auf Beitrag von ursel66

Vielen Dank!

von Sabri am 05.11.2011, 22:57



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LG Danie

von Danie1710 am 05.11.2011, 22:18