Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von taram am 20.02.2013, 13:32 Uhr

Sofort Widerspruch einlegen...

Habe den angegebenen § gegoogelt und es scheint rechtens zu sein.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_434188/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/WDB-SGB2/Kapitel-02/110116-Freibetrag-Einkommen-nicht-erwerbsfaehige-Sozib.html

Wenn Tochter nun nicht weiter macht - bekomme ich dann eine Sanktion?

 
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