Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 20.02.2013, 13:29 Uhr

Sofort Widerspruch einlegen...

Ni Taram,

das mit dem erwerbsfähig kann sein, ich hatte solch einen Fall noch nicht. Und es kann auch sein, daß die Software dann herummäkelt und man das Erwerbseinkommen nicht eingeben kann, aber: Dann muß man das verdammtnocheins anders regeln, und wenn es ein "Post-it" auf der Akte ist...

Widerspruch einlegen, und ggf. weitergehen vor das Sozialgericht, um das gerichtlich überprüfen zu lassen. Kinder sind mit 14 strafmündig, 14jährige dürfen Zeitung austragen, warum soll das bei Euch anders sein, nur weil das SGB II sagt, daß Kinder ab 15 Jahren arbeitsfähig sind und ab dann nicht mehr Sozialgeld, sondern ALG II erhalten? Unverständlich.

Versuche es!

Viele Grüße
Ralph

 
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