von HeikeB1969 am 18.01.2012, 17:38 Uhr |
Scheidungsverfahren ...
Hallo,
hatte vor einiger Zeit ja schon mal erzählt.
Der sCheidungstermin wurde abgesetzt, weil der KV nicht erreichbar war für seine Anwältin. Es gibt nun ein schriftliches Verfahren und vorher ein Urteil, wo er zur Herausgabe der bereits vom Gericht mehrmals angeforderten Unterlagen (Einkommen, Rente) und zu einem Zwangsgeld verurteilt wird.
Ich kann mir nun so gar nichts unter einem schriftlichen Verfahren vorstellen ...
Läuft das dann weiter wie bisher ? Anwalt schreibt ans Gericht, das gibts an den anderen, der Anwalt schreibt retour ans Gericht, dieses gibts wieder an den anderen Anwalt usw usw usw
Dieses Spielchen läuft nun eh seit ca. 1 Jahr.
Achja, mich störts nicht wirklcih, dass es noch keine Scheidung gab.
Lg
Heike
Gericht: normal?
Eigener Fernseher????
Meldungsstand Job Absage
Unterhalt bei Hartz4
Was ist wichtiger?
Wegen meiner Trauer/Stimmungsschwankungen
Aufenthaltsbestimmungsrecht!WER?
Wenn man schriftlich auf nachehelichen unterhalt verzichtet...
2.4. Mutterschutz, kann das Jobcenter verlangen das ich mich bewerbe?