Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Aprilscherz2000 am 13.09.2013, 7:51 Uhr

Schaut mal...Formulierung !?

ja kann man, allerdings würde ich betonen das der Unterhalt dazu dient laufende Kosten zu tragen und er keine Sparsache ist.Zusätzliche Geldleistungen zum Geburtstag, Weihnachen oder ähnliches können weiterhin gerne aufs Sparkonto überwiesen werden.

LG Chrissie

 
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