Geschrieben von Aprilscherz2000 am 13.09.2013, 7:51 Uhr |
Schaut mal...Formulierung !?
ja kann man, allerdings würde ich betonen das der Unterhalt dazu dient laufende Kosten zu tragen und er keine Sparsache ist.Zusätzliche Geldleistungen zum Geburtstag, Weihnachen oder ähnliches können weiterhin gerne aufs Sparkonto überwiesen werden.
LG Chrissie
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- Schaut mal...Formulierung !? - Keks10 12.09.13, 22:34
- Re: Schaut mal...Formulierung !? - ungewohnt 13.09.13, 6:04
- Re: Schaut mal...Formulierung !? - Aprilscherz2000 13.09.13, 7:51
- Re: Schaut mal...Formulierung !? - mf4 13.09.13, 10:18
- Re: Schaut mal...Formulierung !? - Patti1977 13.09.13, 10:36
- Re: Schaut mal...Formulierung !? - emilie.d. 13.09.13, 20:17
- Re: Schaut mal...Formulierung !? - mf4 13.09.13, 20:29
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