Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von horrend am 06.05.2009, 14:24 Uhr

Schau noch mal in den Arbeitsvertrag, Igel Mama...

der Arbeitgeber muss dort oder in gesonderter Vereinbarung explizit die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall des Kindes ausgeschlossen haben. Sonst gibts kein Geld von der Krankenkasse. Ich habe hier nämlich ein Formular in Händen gehalten und auch mit der Krankenversicherung telefoniert, weil mein Arbeitgeber das Geld von denen für den Ausfall auch haben will.

Bei mir gibt es keine Vereinbarung, auch im Arbeitsvertrag ist das nicht ausgeschlossen bzw. geregelt. Mein AG hat aber einfach geschrieben, laut Vertrag ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall des Kindes ausgeschlossen.

Ob er allerdings dann verpflchtet ist, das Geld für den Ausfall an die Mutter zu zahlen, weiß ich nicht. Habe ich leider vergessen zu fragen. Ich hab meins auch schon bekommen....

Aber Du hast das Geld auch schon. Zurückfordern wird schwer, solange das nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, die Lohnfortzahlung, meine ich.

LG Ilona

 
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