Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von horrend am 06.05.2009, 14:28 Uhr

Hab grad nachgelesen, der Arbeitgeber MUSS - WICHTIG!!!!

im Krankheitsfall des Kindes freistellen UND bezahlen, sofern er in den Vertrag oder Tarifvertrag keine Ausschlussklausel aufgenommen hat.

VG Ilona

 
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von Speedy78 21.10.2008

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