Alleinerziehend, na und?

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Nochmal Unterhalt :-(

Thema: Nochmal Unterhalt :-(

Ex1 hat mir telefonisch zu verstehn gegeben, daß von ihm nichts mehr kommen wird unterhaltsbezüglich.Da zwar mittlerweile das Alg2 kam (deckt gerade die Miete und Nebenkosten wie Strom, etc.) und der Unterhalt für Kind3 von Ex2, paßt es ja diese Woche noch ganz gut, aber nächste Woche hat mein Mädel ne Klassenfahrt und muß dazu mal eben 30 Euro mitnehmen, ich hab noch einige Anschaffungen für die Reha, die in Kürze stattfindet, es paßt vorne und hinten nicht. Wie geb ich der Arge zu verstehen, daß ich dringendst diese Aufstockung brauche von dem nicht gezahlten Unterhalt, normalerweise wollen die immer bis Ende des Monats abwarten ob noch was kommt, das ist für uns eindeutig zu spät und Ex1 hat am Telefon eindeutig gesagt, von ihm wird kein Cent kommen, weder für diesen, noch die nächsten Monate. Ich werde diesbezüglich diese Woche wiederholt eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung stellen, das Schreiben, was ich dann mitbekomme lege ich gerne der Arge vor, die können auch gerne sämtliche Kontoauszüge von mir kriegen um sich zu überzeugen, daß nichts kam und nichts kommen wird, nur brauche ich das Geld dringendst. Wie krieg ich das denn am besten hin, daß so zeitnah wie möglich aufgestockt wird? (Kleine Anmerkung, ich habe über Bekannte eine Adresse erfahren, wo er sich aufhalten soll (er hat ja keine gültige Adresse, ist sozusagen wohnungslos und mal in Spanien und mal in Deutschland), soll ich der Arge diese Adresse gleich mitteilen, samt der Handynummer von welcher aus ich von ihm angerufen wurde, oder ist das eher nicht relevant dafür? Bei der Polizei werd ich das natürlich angeben für die Anzeige)

Mitglied inaktiv - 06.05.2009, 09:05



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Hallo IgelMama, ich weiß nicht, wie das mit der ARGE läuft, würde aber deinen Fall so schildern, wie er ist. Alles, was du über ihn weißt, Adresse und so, würde ich offenlegen. Wenn das nicht hilft, bei uns an der Schule gibt es auch einen Förderverein, der in solchen Notfällen vielleicht aushelfen würde. Vielleicht gibt es das bei euch auch? Herzliche Grüße sophieno

Mitglied inaktiv - 06.05.2009, 09:18



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Ich werds gleich so machen, wie von Ralph vorgeschlagen. Beim Förderverein werd ich gleich noch anfragen, ob die mir das erstmal auslegen können mit dem Taschengeld.

Mitglied inaktiv - 06.05.2009, 09:41



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Hallo, erstatte Anzeige bei der Polizei, und mit der gehst Du zur Arge. MAche deutlich, daß Du das nicht bis Ende des Monats überbrücken kannst, biete an, daß sie es zeitnah verrechnen dürfen, wenn wider Erwarten doch noch was kommt. Kommst Du über den Tresen nicht hinaus bzw. will man Dich nicht zum Sachbearbeiter lassen, verlange höflich und bestimmt die Teamleitung. Was ich bei Dir allerdings nicht verstehe, sind Deine probleme mit der Klassenreise. Das ist absolut kein Argument, denn Kosten für mehrtägige Klassenfahrten werden von der Arge übernommen. Du solltest Dich am besten noch heute bei der Schule um die Antragstellung kümmern. Viele Grüße Ralph/Snoopy

Mitglied inaktiv - 06.05.2009, 09:32



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Danke Ralph, bei der Klassenfahrt gehts nur um das Taschengeld, die reinen Kosten von 185 Euro sind schon bezahlt, nur das Taschengeld, dafür muß ich ja aufkommen, das muß sie Montag mitnehmen. Und ich hab gestern ne dicke Liste bekommen von der Rehaklinik, was wir alles mitnehmen müssen, so einige Sachen haben wir gar nicht, die werd ich nun noch versuchen bei Ebay oder beim Sozialkaufhaus zu bekommen, aber die kosten leider trotzdem etwas und dazu reichts ohne den Unterhalt leider nicht. Dann werd ich gleich mal zur Stadtteil-Polizei fahren und die Anzeige machen und morgen nachmittag damit zur Arge gehn (die haben dann eigentlich nur für Berufstätige auf, hoffe, die lassen mich trotzdem rein, denn am Freitag, wo die auf hätten, hab ich den Schulanmeldetermin meines Jüngsten).

Mitglied inaktiv - 06.05.2009, 09:41



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30 Euro Taschengeld, die spinnen doch wohl, oder? Was soll damit bezahlt werden? Viel Glück, sophieno

Mitglied inaktiv - 06.05.2009, 09:50



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Ich weiß es nicht, die machen dort ein Projekt, was über die Jugendherberge läuft, und wollen in 2 Museen und in einen Klettergarten, ich finds auch happig, das ist für 5 Tage mal eben 30 Euro. Bei meiner Tochter weiß ich aber, daß, wenn nicht alles Geld verbraucht wird, sie den Rest wieder mitbringt und es nicht einfach verballert.

Mitglied inaktiv - 06.05.2009, 09:58



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Ich find das auch unverschämt viel, kann man ja nicht von ausgehen, dass jeder so viel Geld hat, oder? Eigentlich sollte doch alles an Kosten mit dem schon gezahlten Betrag abgedeckt sein, finde ich. Ist doch auch blöd für dich, dass jetzt so weitere Kosten anfallen, die dann keiner übernehmen will. Lg sophieno

Mitglied inaktiv - 06.05.2009, 10:03



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wäre mir neu. gruss Chrissie

Mitglied inaktiv - 06.05.2009, 10:35



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Mitglied inaktiv - 06.05.2009, 10:44



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... sind Kosten für irgendein Jugendherbergsprojekt kein Taschengeld, sondern weitere Kosten der Klassenreise, die die Lehrkraft offenbar verschleiern möchte, aus welchen Gründen auch immer. Ich würde bei der Lehrkraft vorstellig werden und ihr klar verdeutlichen, daß "Taschengeld" für andere Dinge bestimmt ist und ich das Geld für dieses Projekt definitiv nicht habe. Ggf. wäre vielleicht noch der Schulverein eine Möglichkeit. Vielew Grüße Ralph/Snoopy

Mitglied inaktiv - 06.05.2009, 10:58



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Du hast ne PN

Mitglied inaktiv - 06.05.2009, 10:36



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Mitglied inaktiv - 06.05.2009, 11:04



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Ich könnte mir schon vorstellen, dass sie eine hat....

Mitglied inaktiv - 06.05.2009, 11:22



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Mitglied inaktiv - 06.05.2009, 11:25



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Von wem noch nicht???

Mitglied inaktiv - 06.05.2009, 11:28



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Habe doch PN... aber nicht von Ralph ;-) beantworte ich auch nacher, muß nur gleich meinen Sohn vom Fahrdienst abholen. Die Polizei hat die Anzeige aufgenommen (hat sie letzte mal auch, aber da hab ich nie wieder was von gehört, nur vom mal davor, da hab ich 1 Jahr später ne Einladung vom Strafgericht bekommen, daß ich als Zeugin aussagen muß und er bekam dann ne Bewährungsstrafe, für diesmal wirds dann wohl nichts mehr mit Bewährung, hat ihm der Richter 2006 schon angekündigt, zumal er da noch andere Sachen am Laufen hatte), war dann noch bei der Schule meiner Tochter, die legen mir die 30 Euro aus, evtl. werden sie mir zur Hälfte auch erlassen, aber erstmal ausgelegt, das ist ja schonmal etwas. Zur Arge dann also morgen nachmittag, hoffe, daß "mein" Sachbearbeiter wieder da ist, der ist nämlich ein Goldstückchen. Mich bringt das ehrlich gesagt total raus, wenn wieder mal ein monat ist, wo kein Unterhalt kommt, ich krieg dann gleich so richtige Existenzängste muß ich zugeben, mir war heute morgen so zum heulen.

Mitglied inaktiv - 06.05.2009, 11:32



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... sondern klare Kalkulation, Ruhe bewahren und überlegen, welche Schritte jetzt erforderlich sind. Und Informationen ziehen. Und das eine laß Dir gesagt sein: Es laufen im Grunde viel mehr Goldstückchen in den Argen herum, als allgemein angenommen. Aber, ich kann Dich verstehen, es ist schon besser, wenn man dem SB gegenübersteht, der zuständig ist und das nicht nur in Vertretung macht. Viele Grüße Ralph/Snoopy

Mitglied inaktiv - 06.05.2009, 11:58



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Temi fährt demnächst auch auf Klassenreise. Die Reise an sich kostet 70,- Euro, ein Taschengeld von 10,- Euro wird erwartet. Zum Beispiel gibt es in dem Landschulheim Getränke nur zum Essen, für die Zeit dazwischen und für Ausflüge müssen die Kinder sich was kaufen - dafür ist das Taschengeld gedacht. Die Schule hat mir gleich eine Bescheinigung über 80,- Euro für die ARGE ausgestellt, und den Betrag werde ich auch bekommen, sagt die SB. Temi bekommt sonst definitiv keine 10,- Euro Taschengeld für 3 Tage. Deswegen finde ich das auch gerechtfertigt. Das Taschengeld ist übrigens an die Lehrerin auszuhändigen *jaja*. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 06.05.2009, 11:52



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der Arbeitgeber muss dort oder in gesonderter Vereinbarung explizit die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall des Kindes ausgeschlossen haben. Sonst gibts kein Geld von der Krankenkasse. Ich habe hier nämlich ein Formular in Händen gehalten und auch mit der Krankenversicherung telefoniert, weil mein Arbeitgeber das Geld von denen für den Ausfall auch haben will. Bei mir gibt es keine Vereinbarung, auch im Arbeitsvertrag ist das nicht ausgeschlossen bzw. geregelt. Mein AG hat aber einfach geschrieben, laut Vertrag ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall des Kindes ausgeschlossen. Ob er allerdings dann verpflchtet ist, das Geld für den Ausfall an die Mutter zu zahlen, weiß ich nicht. Habe ich leider vergessen zu fragen. Ich hab meins auch schon bekommen.... Aber Du hast das Geld auch schon. Zurückfordern wird schwer, solange das nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, die Lohnfortzahlung, meine ich. LG Ilona

Mitglied inaktiv - 06.05.2009, 14:24



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im Krankheitsfall des Kindes freistellen UND bezahlen, sofern er in den Vertrag oder Tarifvertrag keine Ausschlussklausel aufgenommen hat. VG Ilona

Mitglied inaktiv - 06.05.2009, 14:28



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Kinder krank? Bedingungen für den Anspruch auf Freistellung und Krankengeld Nach § 45 SGB V hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf unbezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber und auf Krankengeld von der Krankenkasse, wenn: das Kind jünger als 12 Jahre ist keine andere im Haushalt lebende Person das Kind betreuen kann eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit vorliegt und kein Anspruch auf bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber besteht. Außerdem müssen sowohl der betreuende Elternteil als auch das Kind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein. Dauer des Anspruchs: Der Anspruch besteht je Kind für maximal 10 Arbeitstage im Jahr, je Elternteil für maximal 25 Arbeitstage bei mindestens 3 Kindern. Für alleinerziehende Eltern gilt jeweils die doppelte Zeitdauer. Höhe des Krankengeldes Die Höhe des Krankengeldes zu errechnen ist nicht ganz unkompliziert. Grundsätzlich liegt es bei 70 % des Bruttolohns. Allerdings darf das Krankengeld nicht mehr als 90 % des Nettolohns betragen. Außerdem müssen davon Beiträge an die Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sowie Rentenbeiträge abgeführt werden, die die Krankenkasse direkt einbehält. Krankenkassenbeiträge entfallen für die Dauer der Zahlung. Im Schnitt beträgt das Krankengeld etwa 75 % des Nettoeinkommens. Selbst ausrechnen können Sie Ihr die Höhe des Krankengeldes mit dem Krankengeld-Rechner, den die TK im Internet anbietet. Wer zum Beispiel 2.000 Euro brutto verdient und Steuerklasse 3 hat, hat bei einer Krankenkasse mit einem Beitragssatz von 13,5 % ein Nettoeinkommen von etwa 1.550 Euro. Das Krankengeld beträgt dann nach Abzug der Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung 40,50 Euro je Tag oder 1.215 Euro im Monat. Wenn das Kind eine Woche krank ist, liegt der Nettoverlust bei ca. 80 Euro. (Der Arbeitgeber erspart sich dagegen, falls die Krankenkasse zahlen muß, Personalkosten in Höhe von rund 570 Euro für diese Woche.) Bezahlte Freistellung? Der Arbeitsvertrag entscheidet Ob Anspruch auf bezahlte Freistellung bei vollem Lohn durch den Arbeitgeber besteht, hängt vom Arbeitsvertrag ab. Wenn er dazu keine Regelung enthält, gilt § 616 BGB: Der Arbeitnehmer "wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird." Diese etwas altertümliche Formulierung bedeutet, daß der Arbeitgeber in solchen Fällen das Gehalt weiterhin bezahlen muss. Das gilt übrigens nicht nur für die Betreuung kranker Kinder, sondern auch für nicht verschiebbare Behördengänge oder wichtige Familienfeiern. Aber § 616 BGB ist, anders als der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei eigener Krankheit des Arbeitnehmers, "abdingbar", seine Wirksamkeit kann also vertraglich ausgeschlossen werden. Dafür genügt im Arbeitsvertrag eine Klausel wie etwa "Anspruch auf Arbeitsentgelt bei persönlicher Verhinderung im Sinne des § 616 BGB besteht nicht." Die Formulierung "Anspruch auf Arbeitsentgelt bei persönlicher Verhinderung im Sinne des § 616 BGB besteht nicht, wenn der Arbeitnehmer bei Erkrankung eines Kindes der Arbeit fernbleiben muss." beschränkt den Ausschluss nur auf den Fall der Betreuung kranker Kinder. Für den Arbeitnehmer bedeutet diese Klausel, dass er bei Krankheit der Kinder für bis zu zwei Wochen netto etwa 20 bis 25 % weniger Einkommen hat, weil das Krankengeld niedriger liegt als der normale Nettolohn, für den Arbeitgeber entfallen die Kosten insgesamt. Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern die Zustimmung zum vertraglichen Ausschluss von "Kinderkrankengeld" erleichtern, wenn er gleichzeitig einen Zuschuss zum Krankengeld zusichert. Dieser Zuschuss ist gem. § 23c SGB IV kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt und vermindert deshalb auch nicht die Leistungen der Krankenkasse, sofern er zusammen mit dem Krankengeld das Nettogehalt nicht übersteigt. *wink

Mitglied inaktiv - 06.05.2009, 14:34



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Gehe jetzt nach Hause, hab genug....

Mitglied inaktiv - 06.05.2009, 14:39