Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shortie am 03.05.2012, 22:04 Uhr

Re:

Naja, ICH möchte schon möglichst wenig Ärger. ;)
Von ihm.
(Er träumt schon davon, dass die Kinder bei ihm wohnen, in einer großen 5-Zi.-Staatswohnung, und er dann durch das Kindergeld ein reicher Mann wird. Alles, was er mir an den Karren werfen kann, tut er gerne in dutzendfacher Wiederholung. Second-Hand Bekleidung zählt zum Glück als Tatbestand "Vernachlässigung", aber leider habe ich letztes Jahr aus Überlastung die Zahnarzttermine der Kinder versäumt. Jetzt hat ein Kind Karies. DER Zahnarzt würde ganz groß unterschreiben, dass ich mich überhaupt nicht um die Kinder kümmere! )

Und leider stimmte es auf Seiten der Schule ja auch nicht, dass "ich das einfach beantragen soll". Jetzt müssen es doch beide unterzeichnen.
Ob sie es im Falle der Nicht-Unterschrift dann wirklich einfach abheften, bezweifele ich daher inzwischen auch.
Wenigstens gehe ich aber davon aus, dass sie die Aktion nicht in vorauseilendem Gehorsam rückgängig machen, nur weil eine Unterschrift "fehlt".

Der KV wird mir ganz sicher was draus drehen. Ich habe ihn jüngst schon aufgefordert, dass er einen zuverlässigen Umgangsplan erarbeiten möge. Vorher sieht er die Kinder nicht mehr.

Und jetzt habe ich den holden Erzeuger noch nicht mal rechtzeitig über "so weitreichende" Entscheidungen etc. blablubb informiert. Und die Zähne. (Von mir erfährt er nichts, aber sobald er die Kinder spricht, werden die ihm vom "Bohren" erzählen, und dann droht neues Ungemach weil mein Fehler. Er hat nämlich kein Karies in der gesamten Familie ... Echt wahr!)

Ich möchte nicht mehr auch nur ein einziges weiteres Mal von ihm beleidigt, angeschrieen oder niedergemacht werden.
(Außer den Kindern keine Zeugen und gerichtlich nicht relevant. Sonst hätte ich DAS bsp. schon per Klage unterbunden.)

 
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