Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 03.05.2012, 21:15 Uhr

Re:

Das ist quatsch.

Ich hatte das gerade - mein Ex hat sich aktiv geweigert, seine Zustimmung für eine KFO-Behandlung bei KindKlein zu geben. Begründung: Es KÖNNTE zu einer Zuzahlung kommen, und das Risiko will er nicht eingehen . (Geht ja gar nicht, daß er mal versehentlich was zahlen könnte für eines seiner Kinder.)

Rücksprache mit Anwalt und KFO ergab Folgendes:
Wenn die KFO die Behandlung jetzt trotzdem durchführt, dann KÖNNTE der KV das doof finden und dagegen klagen. Aber die KFO kann die Notwendigkeit der Behandlung gut begründen. Also würde ein Gericht wahrscheinlich ein wenig "dududu" zur KFO und mir machen - und ansonsten dem KV sagen, daß er ein Depp ist, wenn er wegen einer Behandlung, die medizinisch gut zu begründen ist und von jedem Facharzt empfohlen werden würde, das Gericht bemüht.

Alternative:
Unterschrift durchs Gericht ersetzen lassen. Der Anwalt sagte aber, daß er das nicht notwendig findet, da jeder ernstzunehmende Anwalt dem KV von einer Klage abraten würde. Und wenn er denn doch klagt - siehe oben.

Wobei ich zugeben muß: In meinem Fall ist eine Klage doppelt unwahrscheinlich, denn er findet die Behandlung ja durchaus sinnvoll, er will nur nicht Gefahr laufen, dafür zahlen zu müssen. Deswegen fällt es mir sehr leicht, das potentielle "dududu" in Kauf zu nehmen. Die KFO ist auch dazu bereit, das Risiko einzugehen, deswegen beginnt die Behandlung übernächste Woche ohne Zustimmung des KV.

In Deinem Fall bleibt die Klage auf Zustimmung. Wobei ich aus der Ferne Deinen KV auch so einschätzen würde, daß der eh nie klagt. Wenn Du der Schule das verklickern kannst, verzichte auf Unterschrift und Klage und mach einfach.

 
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