Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Dreierbande am 09.06.2010, 7:40 Uhr

Re:

Ein Bekannter von mir hatte Fahrtgeld und Alg2 für die Umgangstage für das Kind beantragt. Für das Fahrtgeld brauchte er kein Sorgerecht, aber für das Geld für die Umgangstage wohl, zumindest, um es beantragen zu dürfen, weil das 2 verschiedene Paar Schuhe sind, einmal ists Geld für ihn für die Fahrt, das andere ist Alg2 für den bedarf des Kindes und hier darf man nur nen Antrag für das Kind (auch wenns nur tageweise ist) stellen, wenn man auch das Sorgerecht (alleiniges oder gemeinsames) hat.

Da mein Bekannter kein Sorgerecht hat, sein Kind aber an 7 Tage im Monat bei sich hat, wird er jetzt versuchen, zumindest einen Teil des Sorgerechts als Gemeinsames Sorgerecht einzuklagen, damit er das Geld beantragen kann. Muß wohl auch nicht der erste Fall sein.

Erinnert mich ein wenig an vor Jahren, wo man mit gemeinsamen Sorgerecht (egal ob zusammenlebend oder nicht) beim KiTa-Beitrag mit Gesamteinkomen berechnet wurde, bei alleinigem Sorgerecht (auch egal ob zusammenlebend oder nicht) nur das Einkommen der Mutter berechnet wurde. Auf gut deutsch: es fehlt die Logik....

 
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