Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von bobfahrer500 am 25.11.2009, 16:09 Uhr

Re:@ Semiha -

Naja, so einfach ist das nicht - der Richter entschiedet danach wie die Bindungen sind - es gibt fälle da ist die Bindung zum Vater größer oder mindestens genausogroß weil der während der Ehe dieser das Kind betreut hat und die Mutter aus welchen Gründen auch immer Berufstätig war. Kommt es zu einer Trennung bekommt der Vater idR auch das ABR wenn er die Betreuung weiterhin gewährleisten klann und die Mutter schaut in die Röhre - also so einfach wie du das beschreibst ist es nicht - und das ist auch gut so. In Ihrem Fall dürfte das aber klar sein - alles wird so bleiben wie es ist. Der Satz "ein Kind gehört zur Mutter" gibt es in den Familiengerichten zum Glück schon lange nicht mehr.

 
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