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Geschrieben von HerculePoirot am 25.11.2009, 13:13 Uhr

Brief vom gegnerischen RA zieht mir den Boden unter den Füßen weg...

Hallo Ihr Lieben,

oh man, ich bin gerade voll am Zittern, fix und fertig und am Heulen

Nachdem ich mich vor 2 oder 3 Tagen hier ausgelassen habe und Angst hatte, dass mein Nochmann das ABR bekommt, traf eben der Brief von seinem RA bei mir ein.

Mein Nochmann beantragt das ABR, welches mir am 29.12.2008 zugesprochen wurde.

Begründungen:
- Ich gewähre ihm keinen Umgang mit unserer Tochter ( Stimmt nicht. Ich habe ihn x Mal gefragt wann er sie sehen will. Selbst beim JA ist das belegt. Er weigert sich und beleidigt mich dann noch zum Dank. Nachdem er die Kleine dann Monate nicht gesehen hatte und nun nicht gewiss ist, ob er wegen noch ausstehender Verfahren evtl. inhaftiert wird, habe ich darum gebeten den Kontakt solange zu unterlassen, bis über die ausstehenden Verfahren ein Urteil gefällt wurde, weil ich nicht möchte, dass er sie ein paar Mal sieht und dann für ein paar Monate gar nicht, weil er im Knast sitzt )
- Ich besitze nur eine 2-Zimmer-Wohnung und schlafe mit der 2-jährigen im selben Zimmer. Er hingegen hat sich ein 120 qm Haus mit 2000 qm Grundstück gemietet ( er hat mich in Schulden gerissen, mehr kann ich mir grad nicht leisten. Er hingegen hat um die 80.000 € Schulden und davon etliche Mietschulden. SO kann ich mir auch ein Haus anmieten... )
- Beweis familien-psychologisches Gutachten ( HÄH??? Was ist das? Steht hier nicht näher erläutert... )

Mal ehrlich: Wohnt Ihr alle in min. 3-Zimmer-Wohnungen mit Euren Kleinkindern? Ich wollte in ca. 1,5 Jahren umziehen, damit die Kleine ihr eigenes Zimmer bekommt. Bis dahin wollte ich noch ein paar Monate mit ihr im Schlafzimmer pennen, bzw. schaue ich mich gerade nach einer Schlafcouch um, so dass ich im Wohnzimmer schlafen kann, damit die Kleine ein eigenes Schlafzimmer hat. Sie spielt ohnehin nicht dort, sondern bei mir im Wohnzimmer.

Kann man mir das ABR entziehen, weil ich nur eine 2-Zimmer-Wohnung habe??? Dann suche ich mir dieses Jahr noch eine neue Wohnung, ohne Witz. Daran soll's nicht scheitern.

Würde die ARGE in diesem Fall eigentlich die Umzugskosten übernehmen? Ich bekomme Unterhalt, bzw. Unterhaltsvorschuss, je nachdem, ergänzendes ALG II, Wohngeld für die Kleine, Kindergeld und arbeite auf 400 € Basis. Wäre das ein Grund ( also die 2-Zimmer-Wohnung und der evtl. Verlust des ABR ) damit die ARGE die Umzugskosten übernimmt? DAS ist nämlich ein Grund, warum ich bislang noch nicht umgezogen bin

Oh man, habe jetzt beim JA angerufen, aber noch Niemanden erreicht. Werde hoffentlich gleich zurück gerufen. Problem dabei: Sie kennt unseren Fall nur aus den Erzählungen ihrer Kollegin, weil sie erst seit kurzem für uns zuständig ist. Werde versuchen auf alle Fälle ein Gespräch bei ihr zu bekommen, egal wie knapp ihre Zeit bemessen ist.

Termin bei meinem RA habe ich morgen. Am Telefon meinte er aber schon wortwörtlich "dass sich der Kollege ( der RA meines Nochmannes ) nicht schämt so ein Schreiben aufzusetzen..."

Bitte beruhigt mich... Bin gerade kurz vor einem Herzkreislaufkoller...

Liebe Grüße, Manuela

 
16 Antworten:

Re: Brief vom gegnerischen RA zieht mir den Boden unter den Füßen weg...

Antwort von Curly-Cat am 25.11.2009, 13:18 Uhr

Ich war auch mal mit einem ähnlichen Brief völlig aufgelöst beim Jugendamt, O-Ton meines damaligen Bearbeiters 'Solche Briefe gegnerischer RAs kann man sich getrost ins Klo hängen...'.
Letzten Endes erweisen sich diese 'Drohungen' meißt sowieso nur als ein Haufen heiße Luft, wieso sollte Dir ein im Dezember 2008, sicher aus bestimmten Gründen, zugesprochenes ABR plötzlich wegen irgendwas wieder aberkannt werden? Da muß er schon sehr harte Geschütze auffahren und die Wohnsituation ist schonmal gar kein Grund!

Bleib locker, sicher hast Du bald einen Termin beim Jugendamt, die werden Dich beruhigen!

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Re: Brief vom gegnerischen RA zieht mir den Boden unter den Füßen weg...

Antwort von +emfut+ am 25.11.2009, 13:36 Uhr

Der Mann ist Anwalt und damit per definitionem parteiisch. Wenn der solche haarsträubenden Begründungen für seinen Antrag ans Gericht liefern muß, dann hat er offensichtlich nicht viel in der Hand.

Sieh es andersherum: Der Brief ist klasse. Da ist nix drin, was irgendein Gericht hier in Deutschland beeindrucken wird - alles Pillepalle. Wenn er mehr nicht hat, dann hat er wenig - good for you.

Es spricht tatsächlich nicht wirklich für den Anwalt, daß er ein dermaßen aussichtsloses Mandat überhaupt übernommen hat. Vielleicht hat Dein Ex aber auch so lange gesucht, bis er einen Deppen gefunden hat, der für Geld alles macht.....

War bei meinem Ex ähnlich: Als seine erste Anwältin zur Zurückhaltung mahnte und ihm recht direkt sagte, daß er lieber nach Kompromissen suchen sollte als auf seinem "ich will aber!" zu bestehen, hat er sich jemand anderes gesucht. Geholfen hat es nichts.....

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Brief vom gegnerischen RA zieht mir den Boden unter den Füßen weg...

Antwort von Suka73 am 25.11.2009, 13:40 Uhr

du kannst nachweisen, dass du besuchstage eingeräumt hast, zu denen er nicht erschienen ist. ich bin mir nicht sicher, ob du das kind nicht in den letzten wochen hättest "rausgeben" müssen - knast hin oder her. das ist keine wirkliche begründung ! wenn dein ex eine lange urlaubsreise machen würde, könnte man ja auch nicht wochen vorher sagen: ach ich lass das kind mal hier, sonst ist es so traurig oder muss sich umgewöhnen.

gutachten - hm wurde denn mal eins erstellt über euch als familie? oder über dich oder das kind? also wenn du davon nichts weißt, dann gibts a) entweder keins oder b) man lügt sich da selbst in die taschen oder c) es gibt ein gutachten über den mann - aber das ist dann kein "familienspezifisches"

und was die wohnung angeht - im LEBEN NICHT nimmt man dir das abr, weil du in einer zwei-zimmer-wohnung wohnst, im gegenteil. ich wohne auf drei zimmern und muss laut arge ausziehen, weil ein zimmer zu viel für mich und meinen SECHSJÄHRIGEN sohn !!!!! also das ist es auf gar keinen fall.

schön ruhig, geh morgen zur anwältin und lass einen gepfefferten brief aufsetzen. ich wünsche dir ganz viel kraft und starke nerven !

lg sue

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Re: Brief vom gegnerischen RA zieht mir den Boden unter den Füßen weg...

Antwort von bobfahrer500 am 25.11.2009, 14:01 Uhr

Ganz cool bleiben - alles wird so bleiben wie es ist. Mach dir keine Sorgen. Echt jetzt....

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Re: Brief vom gegnerischen RA zieht mir den Boden unter den Füßen weg...

Antwort von HerculePoirot am 25.11.2009, 14:03 Uhr

Danke erstmal an Euch Drei

Wenn's nach mir ginge wären wir zwar getrennt, würden uns aber gut verstehen und ich würde die Kleine gerne zu ihm geben, denn im Prinzip ist er kein schlechter Mensch. Ich verachte diese Schlammschlacht abgrundtief, kann aber nicht viel dagegen machen außer mich zu wehren und die Kleine zu schützen.

Nein, von der Kleinen oder mir wurde nie ein Gutachten durchgeführt. Deswegen war ich so verwundert.

Wir hatten im Juli einen gemeinsamen Termin beim JA, weil er sie sehen wollte und ich es ihm angeblich verweigert hätte. Ähm??? Wie bitte??? ICH habe IHN nachweislich mehrfach angefragt wann er sie sehen will, wurde beschimpft und beleidtigt, nur ein Treffen kam lediglich einmal zustande, am Vatertag. Bei dem Termin beim JA haben wir GEMEINSAM mit der damaligen Sachbearbeiterin beschlossen, dass der Kontakt erst dann zustande kommen wird, wenn die Prozesse durch sind. Sowhl er als auch die Dame vom JA waren einverstanden. Deswegen verstehe ich jetzt auch nicht, wieso DAS angeführt wird :o( Seit dem Termin hat er sich übrigens weder beim JA zurück gemeldet, was er tun sollte, noch wollte er die Kleine sehen. Im Gegenteil, vor einer Woche fuhr er einfach an uns vorbei obwohl er uns gesehen hatte. Interesse??? NULL!!! Ich gehe stark davon aus, dass er seinen Hals wegen der bevorstehenden Prozesse aus der Schlinge ziehen will indem er den liebevollen Familienvater spielt.

Ich warte immer noch auf den Rückruf vom JA. Muss die neue Dame, die für uns neu zuständig ist, unbedingt kennenlernen und möchte mich nicht darauf verlassen, was unsere alte Dame ihr alles erzählt hat. Sie soll sich selbst ein Bild davon machen, was alles passiert ist und dieses Mal werde ich auch ALLES berichten und den KV nicht mehr schützen, so wie beim letzten Mal, wo ich noch dachte, wir könnten uns mal zum Wohle des Kindes einigen.

Oh man... Sowas sinnloses... Dabei hätte von meiner Seite aus alles glatt ablaufen können. Ich habe ihn direkt nach unserer Trennung ( ich habe mich getrennt ) immer schon angefragt, wann er sie sehen will, wann er sie nehmen will, damit der Kontakt nicht abbricht. Und nun sowas...

Danke für Eure lieben Worte.

Und @Emfut: Nein, mehr hat er wirklich nicht in der Hand. Die Kleine entwickelt sich prächtig. Sie hat früher fast nicht geschlafen, wurde ungelogen 25 - 30 x nachts wach. Seitdem wir uns getrennt haben, schläft sie prima. Es war also wohl auch für sie die richtige Entscheidung. Seitdem fängt sie an zu reden. Bei der Trennung war sie 14 Monate alt und konnte lediglich Mama, Papa, Ball sagen. Nun quasselt sie wie ein Wasserfall ;o) Ist für ihr Alter sehr weit und pfiffig. Ja, Du hast recht: Ich sollte wirklich froh sein, dass der RA nur solch fadenscheinige Gründe hat und nichts handfestes. Danke schön

:o)))

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@Bobfahrer

Antwort von HerculePoirot am 25.11.2009, 14:05 Uhr

Ich hoffe nicht... So wie es jetzt ist, macht es mich nämlich kaputt. Diese Ungewissheit. Dass die Kleine ihren Vater nie sieht. Dass ich wegen jeder Unterschrift betteln muss und sie doch nicht von ihm bekomme... Ich hoffe wirklich, der Kerl kommt mal wieder zu sich und denkt an die Kleine.

Mit MIR kann er von mir aus machen, was er will, bedrohen, beleidigen, ignorieren, etc. Aber SIE soll er da raushalten und fair bleiben, um ihr keine Steine in den Weg zu legen.

Hach ja, in einem Jahr werden wir's wohl hinter uns haben...

Danke für die Sicht eines ruhigen Mannes

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Re: @ HerculePoirot

Antwort von bobfahrer500 am 25.11.2009, 14:21 Uhr

Ich meine das Abr wirst du behalten, lehn dich zurück - dein Job ist es Ruhe auszustrahlen, eine gutes Verhältnis zum JA zu haben und dich beraten zulassen, zB von der Familienberatung in deiner Stadt - auch öfters - das sehen die vom JA gerne... und wenn das erstmal vorbei ist mit dem Familiengericht kannst du immer noch sehen wie du das mit den Kontakten machst. Also erstmal cool bleiben.

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Re: Brief vom gegnerischen RA zieht mir den Boden unter den Füßen weg...

Antwort von Semiha am 25.11.2009, 14:40 Uhr

Ich weiss jetzt wirklich nicht, wo das Problem liegt. Vielleicht sehe ich es auch zu eng, aber WAS ist das ABR?
Aufenthaltsbestimmungsrecht ?
Wo unser Herz herrscht, entscheiden immer noch wir.

Ich habe einen wohl ebenso problematischen Ex wie du, aber niemals könnte es jemand schaffen, mir mein Kind zu entreissen, ohne meine Einwilligung.

Dass ich hier und da selbst mal jammere, ist der Wunsch nach Zuspruch. Weil Schlachten nunmal Kräfte zerren.
Ich verstehe die QM-Problematik nun gar nicht ? Vielleicht klärst du uns auf.
Es ist wie mit den Tieren, artgerechte Haltung hat nichts mit der Grösse eines Gebäudes zu tun, sondern mit den Beschäftigungen, die man dem Kind bietet. Die Menschlickeit ist gefragt und nicht der Luxus, der einem Kind geboten wird. Ausserdem kann man auch Gerichtsurteile anfechten. Das Ergebnis lässt dann halt länger auf sich warten.
Wie so immer im Leben.

Angst wird dich nur lähmen und auch deine Kleine nicht weiterbringen.

Viel Glück!

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Nachtrag

Antwort von Semiha am 25.11.2009, 15:35 Uhr

*Ich habe einen wohl ebenso problematischen Ex wie du, aber niemals könnte es jemand schaffen, mir mein Kind zu entreissen, ohne meine Einwilligung.*

Damit meine ich, keinem irdischen Gesetz wäre dies möglich. Richter sind auch nur Menschen.
Fürchte dich nicht vor Menschen und der Ärger ist gegessen.
Im schlimmsten Fall würde ich mit der Kleinen auswandern und anonym weiterleben.

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Re:@ Semiha -

Antwort von bobfahrer500 am 25.11.2009, 16:09 Uhr

Naja, so einfach ist das nicht - der Richter entschiedet danach wie die Bindungen sind - es gibt fälle da ist die Bindung zum Vater größer oder mindestens genausogroß weil der während der Ehe dieser das Kind betreut hat und die Mutter aus welchen Gründen auch immer Berufstätig war. Kommt es zu einer Trennung bekommt der Vater idR auch das ABR wenn er die Betreuung weiterhin gewährleisten klann und die Mutter schaut in die Röhre - also so einfach wie du das beschreibst ist es nicht - und das ist auch gut so. In Ihrem Fall dürfte das aber klar sein - alles wird so bleiben wie es ist. Der Satz "ein Kind gehört zur Mutter" gibt es in den Familiengerichten zum Glück schon lange nicht mehr.

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Re: Brief vom gegnerischen RA zieht mir den Boden unter den Füßen weg...

Antwort von Aprilscherz2000 am 25.11.2009, 16:35 Uhr

Wenn er noch bevorstehende Haftantritte hat, wird ihm kein Richter der Welt das Sorgerecht geben.Selbst geteiltes würde dann keinen Sinn machen.Also ganz ruhig bleiben.

gruss Chrissie
hab übrigens die erste zeit mit den Jungs auf 45qm gelebt.Hauptsache jeder hat sein Bett-alles andere intressiert meist nicht.

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Re:@ Semiha -

Antwort von Semiha am 25.11.2009, 16:36 Uhr

Nein, das Kind gehört zur HAUPTbezugsperson. Die würde ich nicht nach Geschlecht trennen wollen.

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Re:@ Semiha -

Antwort von bobfahrer500 am 25.11.2009, 17:35 Uhr

Eben, und die kann auch der Vater sein.

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Re:@ Semiha -

Antwort von Semiha am 25.11.2009, 18:18 Uhr

Bobfahrer, da gebe ich dir vollkommen recht.
Das Recht hat der, der seine Liebe und Zuneigung zum Wohle des Kindes als Hauptbezugsperson teilt und die meiste Zeit das Kind erzieht.

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Re:@ Semiha -

Antwort von bobfahrer500 am 25.11.2009, 18:50 Uhr

Das muß aber nicht heißen das der andere das Kind weniger liebt - einer hat halt die Arschkarte - meistes sind es die Väter!

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Re: Brief vom gegnerischen RA zieht mir den Boden unter den Füßen weg...

Antwort von Collie78 am 25.11.2009, 19:52 Uhr

Hallo,

sehe das wie die anderen, niemand wird ihm wohl das ABR zusprechen, wenn noch nicht mal geklärt ist, ob er überhaupt ins Gefängniss muß oder nicht. Versuch dir keinen Kopf zu machen und Termine beim JA und deiner Anwältin zu bekommen.
Achja und ich wohne auch in 2 Zimmern mit meiner 2 jährigen, ein Zimmer ihr und eins meins ;o)

Lg und viel Kraft Collie

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