Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Suka73 am 25.11.2009, 13:40 Uhr

Brief vom gegnerischen RA zieht mir den Boden unter den Füßen weg...

du kannst nachweisen, dass du besuchstage eingeräumt hast, zu denen er nicht erschienen ist. ich bin mir nicht sicher, ob du das kind nicht in den letzten wochen hättest "rausgeben" müssen - knast hin oder her. das ist keine wirkliche begründung ! wenn dein ex eine lange urlaubsreise machen würde, könnte man ja auch nicht wochen vorher sagen: ach ich lass das kind mal hier, sonst ist es so traurig oder muss sich umgewöhnen.

gutachten - hm wurde denn mal eins erstellt über euch als familie? oder über dich oder das kind? also wenn du davon nichts weißt, dann gibts a) entweder keins oder b) man lügt sich da selbst in die taschen oder c) es gibt ein gutachten über den mann - aber das ist dann kein "familienspezifisches"

und was die wohnung angeht - im LEBEN NICHT nimmt man dir das abr, weil du in einer zwei-zimmer-wohnung wohnst, im gegenteil. ich wohne auf drei zimmern und muss laut arge ausziehen, weil ein zimmer zu viel für mich und meinen SECHSJÄHRIGEN sohn !!!!! also das ist es auf gar keinen fall.

schön ruhig, geh morgen zur anwältin und lass einen gepfefferten brief aufsetzen. ich wünsche dir ganz viel kraft und starke nerven !

lg sue

 
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