Geschrieben von zeitnah am 30.08.2011, 10:11 Uhr |
Prozesskostenhilfe (getrennt lebende Ehepartner)
Es geht hier nicht um die Prozesskostenhilfe in einer familienrechtlichen Angelegenheit sondern um eine Steuersache/ Steuerhinterziehung.
Ich weiß nur, dass Nochehepartner ihr Einkommen bei Unterhalts- und Scheidungssachen freilegen müssen. Aber ob dies auch auf strafrechtliche Angelegenheiten zutrifft, weiß ich nicht.
Zu Unterhalt bin ich ihm nicht verpflichtet, da ich zu wenig verdiene und auch noch unser Kind betreue und versorge. Er zahlt keinen Unterhalt fürs Kind.
- Prozesskostenhilfe (getrennt lebende Ehepartner) - zeitnah 30.08.11, 9:19
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- Re: Prozesskostenhilfe (getrennt lebende Ehepartner) - zeitnah 30.08.11, 10:11
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