Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von zeitnah am 30.08.2011, 10:11 Uhr

Prozesskostenhilfe (getrennt lebende Ehepartner)

Es geht hier nicht um die Prozesskostenhilfe in einer familienrechtlichen Angelegenheit sondern um eine Steuersache/ Steuerhinterziehung.

Ich weiß nur, dass Nochehepartner ihr Einkommen bei Unterhalts- und Scheidungssachen freilegen müssen. Aber ob dies auch auf strafrechtliche Angelegenheiten zutrifft, weiß ich nicht.

Zu Unterhalt bin ich ihm nicht verpflichtet, da ich zu wenig verdiene und auch noch unser Kind betreue und versorge. Er zahlt keinen Unterhalt fürs Kind.

 
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