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Geschrieben von zeitnah am 30.08.2011, 9:19 Uhr

Prozesskostenhilfe (getrennt lebende Ehepartner)

Hallo,

ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt.
Mein, von mir getrennt lebender Nochehegatte, möchte Prozesskostenhilfe in einer Steuersache beantragen und möchte nun von mir die letzten 3 Gehaltsnachweise.

Muss ich ihm diese diese zukommen lassen?

Ich habe nämlich keine Lust für diese Steuergeschichte bzw. für seinen Anwalt zu zahlen. Er ist zwar arbeitsuchend, ich bin berufstätig. Jedoch betreue ich unser Kind und er zählt keinen Unterhalt.


Danke für eure Antworten!

 
2 Antworten:

Re: Prozesskostenhilfe (getrennt lebende Ehepartner)

Antwort von shortie am 30.08.2011, 9:24 Uhr

Ich weiß, dass du behaupten kannst, PKH stünde ihm nicht zu.
Ich weiß nicht, was dann passiert. Ob er gegen dich klagen muss/kann auf Herausgabe von Unterlagen etc.

Könnte es sein, dass du ihm auch noch unterhaltspflichtig bist?
Das hatte mein Ex mal angeträumt. ...

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Re: Prozesskostenhilfe (getrennt lebende Ehepartner)

Antwort von zeitnah am 30.08.2011, 10:11 Uhr

Es geht hier nicht um die Prozesskostenhilfe in einer familienrechtlichen Angelegenheit sondern um eine Steuersache/ Steuerhinterziehung.

Ich weiß nur, dass Nochehepartner ihr Einkommen bei Unterhalts- und Scheidungssachen freilegen müssen. Aber ob dies auch auf strafrechtliche Angelegenheiten zutrifft, weiß ich nicht.

Zu Unterhalt bin ich ihm nicht verpflichtet, da ich zu wenig verdiene und auch noch unser Kind betreue und versorge. Er zahlt keinen Unterhalt fürs Kind.

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