Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shortie am 30.08.2011, 9:24 Uhr

Prozesskostenhilfe (getrennt lebende Ehepartner)

Ich weiß, dass du behaupten kannst, PKH stünde ihm nicht zu.
Ich weiß nicht, was dann passiert. Ob er gegen dich klagen muss/kann auf Herausgabe von Unterlagen etc.

Könnte es sein, dass du ihm auch noch unterhaltspflichtig bist?
Das hatte mein Ex mal angeträumt. ...

 
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