Geschrieben von shortie am 30.08.2011, 9:24 Uhr |
Prozesskostenhilfe (getrennt lebende Ehepartner)
Ich weiß, dass du behaupten kannst, PKH stünde ihm nicht zu.
Ich weiß nicht, was dann passiert. Ob er gegen dich klagen muss/kann auf Herausgabe von Unterlagen etc.
Könnte es sein, dass du ihm auch noch unterhaltspflichtig bist?
Das hatte mein Ex mal angeträumt. ...
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- Prozesskostenhilfe (getrennt lebende Ehepartner) - zeitnah 30.08.11, 9:19
- Re: Prozesskostenhilfe (getrennt lebende Ehepartner) - shortie 30.08.11, 9:24
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- Re: Prozesskostenhilfe (getrennt lebende Ehepartner) - shortie 30.08.11, 9:24
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