Geschrieben von Starlet82 am 03.07.2013, 14:45 Uhr |
Prozess- und Anwaltskosten?
Hi ihr Lieben,
Vielleicht hat ja jemand das gleiche schon durch und kann meine Frage beantworten:
Mein Ex hat ja ein Eilverfahren vor Gericht veranlasst.Wie hoch werden da die Kosten (Prozess und Anwalt) für mich?
Hab bisher für zwei Termine beim Anwalt knapp 1000€ zahlen müssen und erahne Böses...
Hat jemand eine grobe Vorstellung?und ab wann kann man Prozesskostenhilfe beantragen?
Danke!!
Re: Prozess- und Anwaltskosten?
Antwort von Keldana am 03.07.2013, 15:10 Uhr
Hi !
Die Kosten errechnen sich eigentlich anhand des Streitwertes, der bei Familienangelegenheiten meistens bei 1.000-3.000 Euro liegt.
Aber wie kommt man bitte nach 2 Terminen schon auf 1.000 Euro ???
Habt Ihr eventuell eine Vereinbarung geschlossen, daß erstmal ungefähr alles bezahlt wird und hinterher eine Abrechnung gemacht wird ?
Gruß
Ich kann mich leider nicht mehr dran erinnern...
Antwort von Petra28 am 03.07.2013, 15:13 Uhr
500 Euro oder so? Auf keinen Fall über 1000 Euro, den genauen Betrag habe ich verdrängt. Ich hatte ja gewonnen, aber mein Anwalt hat Kostenteilung vorgeschlagen (ist wohl guter Stil beim ersten Prozess).
Aber: ich habe nie beim Anwalt 1000 Euro für zwei Termine bezahlen müssen. Mein Anwalt hat mir immer nur die Minimalgebühr berechnet, auch nachher beim Sorgerechtsprozess (den ich verloren habe). Allerdings habe ich auch alle Schriftsätze selbst verfasst.
Ansonsten - ich fühle mit Dir. Ich habe auch ein "Abo" auf Prozesse, jährlich grüßt das Murmeltier.
Re: Prozess- und Anwaltskosten? --- bei der Scheidung gar nichts
Antwort von leaelk am 03.07.2013, 15:31 Uhr
Hallo,
bei meiner Scheidung habe ich gar nichts bezahlt. Für den Anwalt hatte ich einen Beratungsschein und fürs Gericht Prozesskostenhilfe und da das jetzt 9 Jahre her ist, muss ich das Ganze auch nicht mehr zurück zahlen.
In einer anderen Angelegenheit habe ich für 3 Briefe und 3 Termine knapp über 200 Euro gezahlt bei einer Fachanwältin.
LG leaelk
Re: Prozess- und Anwaltskosten? --- bei der Scheidung gar nichts
Antwort von leaelk am 03.07.2013, 15:31 Uhr
Hallo,
bei meiner Scheidung habe ich gar nichts bezahlt. Für den Anwalt hatte ich einen Beratungsschein und fürs Gericht Prozesskostenhilfe und da das jetzt 9 Jahre her ist, muss ich das Ganze auch nicht mehr zurück zahlen.
In einer anderen Angelegenheit habe ich für 3 Briefe und 3 Termine knapp über 200 Euro gezahlt bei einer Fachanwältin.
LG leaelk
Re: Prozess- und Anwaltskosten?
Antwort von kravallie am 03.07.2013, 15:56 Uhr
ich habe bei einer sorgerechtsgeschichte ü 1000€ für den anwalt gezahlt.
bei einem telf informationsgespräch in einef anderen sache 230€ für 30 minuten.
anwälte sind teuer, immer vorher das honorar besprechen.
bei der scheidung hatte ich ein zinsloses darlehen von 2800dm, da ich tz gearbeitet habe und pkh bekam.
Re: Prozess- und Anwaltskosten?
Antwort von Starlet82 am 03.07.2013, 16:11 Uhr
Die rechnet glaub ich alles ab...vom Telefonat bis sonst was..
Deshalb ist der Betrag so hoch,wobei ich mit knapp 1000€ nicht gerechnet habe..
Re: Prozess- und Anwaltskosten?
Antwort von CKEL0410 am 03.07.2013, 19:14 Uhr
Hallo arbeitest du ? Verdienst du viel? Wenn nicht kannst du dir den bertungsschein holen uns pkh beantragen. Ein guter Anwalt weisst einen auch darauf hin.
ein guter anwalt...
Antwort von kravallie am 03.07.2013, 19:38 Uhr
arbeitet aber nicht so gern für nen appel und ein ei und ist nach meinen erfahrungen nicht ganz so engagiert.
wenn es um etwas geht, würde ich nach möglichkeit selbst zahlen.
bei scheidung ist es ja ein notwendiges übel, dass man einen anwalt braucht.z
Re: Prozess- und Anwaltskosten?
Antwort von Keldana am 03.07.2013, 21:32 Uhr
Es wäre noch gut zu wissen, was genau eigentlich der Hintergrund ist. Meine Scheidung hat auch ungefähr 1500 Euro gekostet, beim Sorgerecht war es glaube nur knapp über 1000 Euro. Also schon vor dem Hintergrund kann das sehr schwanken.
Re: Prozess- und Anwaltskosten?
Antwort von Starlet82 am 04.07.2013, 10:26 Uhr
Es geht um den Umgang.Er will sie fast die halbe Woche,ich nicht.
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