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Geschrieben von Paulara am 14.02.2012, 15:46 Uhr

Prozesskostenbeihilfe?!

hallo,

habe gerade von meinem anwalt post bekommen, daß ich persönlich bei gericht erscheinen muss wegen der Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren.

der anwalt von meinem mann möchte, daß er prozesskostenbeihilfe bekommt und das gericht für mich ablehnt....
warum?? können nicht beide prozesskostenbeihilfe bekommen?

lg ane

 
4 Antworten:

Re: Prozesskostenbeihilfe?!

Antwort von fsw am 14.02.2012, 22:14 Uhr

Sehr merkwürdig,das kann doch sicher nicht sein Anwalt entscheiden oder habt ihr EINEN gemeinsam?
Ob dir Prozesskostenbeihilfe bewilligt wird,wird doch nach deinem Einkommen u.s.w. ausgerechnet.Ich kann mir das nicht vorstellen.

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Re: Prozesskostenbeihilfe?!

Antwort von Pamo am 14.02.2012, 22:20 Uhr

Einen gemeinsamen Anwalt gibt es nicht. Der kann nur einen vertreten. Eher bedeutet das, dass einer einen Anwalt hat und der andere ohne anwaltlichen Beistand geschieden wird.

Frag doch mal deinen Rechtsbeistand was das Schreiben bedeutet!

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Re: Prozesskostenbeihilfe?!

Antwort von nightingale am 14.02.2012, 23:08 Uhr

mmh, kann man seine persönlichen angelegeneheiten nicht erstmal selbst zu zahlen versuchen, gerne auch ratenweise; stellen sich anwälte und gerichte n. m. e. nicht dagegen.

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Re: Prozesskostenbeihilfe?!

Antwort von Ladys-Mummy am 16.02.2012, 14:01 Uhr

also 1. ob dein mann prozesskostenhilfe bekommt oder nicht, ist nicht ausschlaggebend dafür ob du sie auch bekommst oder nicht. das können beide partner haben, einer oder keiner.

2. sowas entscheidet kein anwalt als kannste einen scheiß (tschuldige) auf dieses schreiben geben

3. ob du prozesskostenhilfe bekommst, ist leicht auszurechnen. das orientiert sich nämlich an der national gültigen einkommenstabelle. dieselbe tabelle die auch aussagt, wie viel du an deinen gläubiger zahlen musst, wenn der gerichtsvollzieher z.b. bei dir vor der tür steht. bei 2 personen dürften das um die € 1.200 bis € 1.300,- netto sein

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