Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ikmam am 12.02.2012, 12:29 Uhr

ok, warte mal ...

... der Unterschied ist glaube ich folgender (wobei das doch eigentlich bei Dir dann auch zugetroffen haben müßte ?):

Aufgrund dessen, dass das Eigenheim vorhanden war, waren uns vorab die JC-Leistungen nur als Darlehen gewährt worden. Deswegen stand im Raum, dass vom Erlös des Eigenheims - direkt nach Tilgung der Grundschulden und Abzug des "Freibetrags" - erstmal die Rückzahlungen ans JC zu leisten gewesen wären. DARUM ging es. Danach - wenn noch was geblieben wäre - hätte ich auch frei verfügen können. Aber Rückzahlung JC wäre vor anderen Schulden gekommen.

... dadurch dass nichtmal der Freibetrag übrig blieb, sind dann die Leistungen des JC rückwirkend vom Darlehen zu "Leistunegn" umgeschrieben worden - dies aber nur nebenbei.

 
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