Geschrieben von anahid am 25.08.2008, 19:01 Uhr |
oh mann,,, soviel zum guten Gedanken ... helft mir mal
nachtrag: auszug aus dem BGB
II. Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch
Beistandschaft
§ 1712
Beistandschaft des Jugendamts; Aufgaben
(1) Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand des Kindes für folgende Aufgaben:
1. die Feststellung der Vaterschaft,
2. die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen einschließlich der Ansprüche auf eine anstelle des Unterhalts zu gewährende Abfindung sowie die Verfügung über diese Ansprüche; ist das Kind bei einem Dritten entgeltlich in Pflege, so ist der Beistand berechtigt, aus dem vom Unterhaltspflichtigen Geleisteten den Dritten zu befriedigen.
(2) Der Antrag kann auf einzelne der in Absatz 1 bezeichneten Aufgaben beschränkt werden.
§ 1713
Antragsberechtigte
(1) Den Antrag kann ein Elternteil stellen, dem für den Aufgabenkreis der beantragten Beistandschaft die alleinige elterliche Sorge zusteht oder zustünde, wenn das Kind bereits geboren wäre. Steht die elterliche Sorge für das Kind den Eltern gemeinsam zu, kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Der Antrag kann auch von einem nach § 1776 berufenen Vormund gestellt werden. Er kann nicht durch einen Vertreter gestellt werden.
(2) Vor der Geburt des Kindes kann die werdende Mutter den Antrag auch dann stellen, wenn das Kind, sofern es bereits geboren wäre, unter Vormundschaft stünde. Ist die werdende Mutter in der Geschäftsfähigkeit beschränkt, so kann sie den Antrag nur selbst stellen; sie bedarf hierzu nicht der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Für eine geschäftsunfähige werdende Mutter kann nur ihr gesetzlicher Vertreter den Antrag stellen.
§ 1714
Eintritt der Beistandschaft
Die Beistandschaft tritt ein, sobald der Antrag dem Jugendamt zugeht. Dies gilt auch, wenn der Antrag vor der Geburt des Kindes gestellt wird.
DA STEHT NIX VON....bei selbstständigkeit machen wir nix....lass dir den amtsleiter geben.
greetz
anahid
- oh mann,,, soviel zum guten Gedanken ... helft mir mal - engelchen_lpz 25.08.08, 18:16
- Re: oh mann,,, soviel zum guten Gedanken ... helft mir mal - anahid 25.08.08, 18:32
- Re: oh mann,,, soviel zum guten Gedanken ... helft mir mal - engelchen_lpz 25.08.08, 18:42
- Re: oh mann,,, soviel zum guten Gedanken ... helft mir mal - anahid 25.08.08, 18:58
- Re: oh mann,,, soviel zum guten Gedanken ... helft mir mal - anahid 25.08.08, 19:01
- danke - engelchen_lpz 25.08.08, 19:34
- Re: oh mann,,, soviel zum guten Gedanken ... helft mir mal - anahid 25.08.08, 19:01
- Re: oh mann,,, soviel zum guten Gedanken ... helft mir mal - anahid 25.08.08, 18:58
- Re: oh mann,,, soviel zum guten Gedanken ... helft mir mal - engelchen_lpz 25.08.08, 18:42
- Re: oh mann,,, soviel zum guten Gedanken ... helft mir mal - berita 25.08.08, 19:41
- Re: oh mann,,, soviel zum guten Gedanken ... helft mir mal - engelchen_lpz 25.08.08, 19:47
- Re: oh mann,,, soviel zum guten Gedanken ... helft mir mal - Speedy78 25.08.08, 19:50
- Re: oh mann,,, soviel zum guten Gedanken ... helft mir mal - Möhrchen 25.08.08, 21:49
- Re: oh mann,,, soviel zum guten Gedanken ... helft mir mal - engelchen_lpz 25.08.08, 22:31
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- Bestens...! - Cat74 25.08.08, 22:37
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- Re: Bestens...! - Cat74 25.08.08, 23:04
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- Re: oh mann,,, soviel zum guten Gedanken ... helft mir mal - anahid 25.08.08, 18:32
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