Alleinerziehend, na und?

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oh mann,,, soviel zum guten Gedanken ... helft mir mal

Thema: oh mann,,, soviel zum guten Gedanken ... helft mir mal

wie am Freitag schon geschrieben werd ich den Unterhalt jetzt wohl doch per Anwalt machen müssen... heut hab ich beim JA angerufen.... "was ihr ex ist selbständig? Da wurden wir nicht geschult. Können Ihnen da nicht helfen. Rufen Sie beim Anwalt an" Also Anwalt angerufen.... PKH... nichts wars.. ich verdien zuviel... kann mir den anwalt aber nicht leisten (kein wunder das der so n riesiges haus hat bei dem Verdienst) also, das ende von der geschichte.... soll der doch der großen weiterhin unterhalt zahlen und mich und miri am A... lecken.... sorry, aber stinksauer und etwas ratlos

Mitglied inaktiv - 25.08.2008, 18:16



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du gibst auf? es ist das geld deiner tochter. ihr anspruch. also bewege dein hintern zum jugendamt. lass dich doch nicht mit solch dummdreisten aussagen abspreisen. beistandschaft einrichten und wöchentlich oder sogar täglich nerven. dann wird was getan. sie dürfen das nicht ablehnen. da werde ich wirklich ungehalten. also los.. greetz anahid

Mitglied inaktiv - 25.08.2008, 18:32



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müssen die wirklich. die meinte zu mir das ich die beistandschaft zwar machen kann, die berechnung machen die aber nicht und so .... wenn er ne normale stelle hätte würden sie sofort alles in die wege leiten aber nicht bei selbständigen....

Mitglied inaktiv - 25.08.2008, 18:42



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das ist quatsch. und wenn er artist beim mondtheater wäre. sie müssen. sie haben auch ganz andere möglichkeiten, da sie amtshilfe beim finanzamt stellen können. lass dich nicht kirre machen. http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Publikationen/beistandschaft/1-wie-unterstuetzt-mich-das-jugendamt-.html sonst schreib mal flugs unsere familienministerin an - das meine ich ernst. greetz anahid

Mitglied inaktiv - 25.08.2008, 18:58



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nachtrag: auszug aus dem BGB II. Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch Beistandschaft § 1712 Beistandschaft des Jugendamts; Aufgaben (1) Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand des Kindes für folgende Aufgaben: 1. die Feststellung der Vaterschaft, 2. die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen einschließlich der Ansprüche auf eine anstelle des Unterhalts zu gewährende Abfindung sowie die Verfügung über diese Ansprüche; ist das Kind bei einem Dritten entgeltlich in Pflege, so ist der Beistand berechtigt, aus dem vom Unterhaltspflichtigen Geleisteten den Dritten zu befriedigen. (2) Der Antrag kann auf einzelne der in Absatz 1 bezeichneten Aufgaben beschränkt werden. § 1713 Antragsberechtigte (1) Den Antrag kann ein Elternteil stellen, dem für den Aufgabenkreis der beantragten Beistandschaft die alleinige elterliche Sorge zusteht oder zustünde, wenn das Kind bereits geboren wäre. Steht die elterliche Sorge für das Kind den Eltern gemeinsam zu, kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Der Antrag kann auch von einem nach § 1776 berufenen Vormund gestellt werden. Er kann nicht durch einen Vertreter gestellt werden. (2) Vor der Geburt des Kindes kann die werdende Mutter den Antrag auch dann stellen, wenn das Kind, sofern es bereits geboren wäre, unter Vormundschaft stünde. Ist die werdende Mutter in der Geschäftsfähigkeit beschränkt, so kann sie den Antrag nur selbst stellen; sie bedarf hierzu nicht der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Für eine geschäftsunfähige werdende Mutter kann nur ihr gesetzlicher Vertreter den Antrag stellen. § 1714 Eintritt der Beistandschaft Die Beistandschaft tritt ein, sobald der Antrag dem Jugendamt zugeht. Dies gilt auch, wenn der Antrag vor der Geburt des Kindes gestellt wird. DA STEHT NIX VON....bei selbstständigkeit machen wir nix....lass dir den amtsleiter geben. greetz anahid

Mitglied inaktiv - 25.08.2008, 19:01



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werd mich morgen doch nochmal ans JA wenden..... danke dir!!!!

Mitglied inaktiv - 25.08.2008, 19:34



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Hö? Ich war just heute beim JA wegen UHV und als der JA-Mitarbeiter hörte, dass mein Ex selbstständig ist, meinte er, ich solle gerade deswegen unbedingt Beistandschaft beantragen, bei Selbstständigen könnte man viel Druck ausüben.. hab allerdings nicht weitergefragt, wie er das meint. Schon seltsam, wie verschieden es überall auf den Ämtern läuft. LG

Mitglied inaktiv - 25.08.2008, 19:41



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die meinte dort nur sie sei nicht geschult auf selbständige und hätte letztens den unterhalt falsch berechnet, worauf der mann geklagt hätte und das ja verloren hat vor gericht und zahlen durfte.... ich blicks auch nicht... werd aber morgen dort aufkreuzen

Mitglied inaktiv - 25.08.2008, 19:47



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Hallo Julia, ich kann nur von mir berichten. Ich war damals auch beim Jugendamt und die meinten auch das sie es berechnen können, aber sicherer wäre es beim Anwalt, denn bei Selbständigen wäre es total kompliziert. Mein Ex ist ja auch selbstständig.... Also bin ich zum Anwalt. Hat mich auch einiges gekostet, aber ich konnte das dann in Raten zahlen... Drücke dir die Daumen!

Mitglied inaktiv - 25.08.2008, 19:50



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Hallo Julia, was ich nicht ganz verstehe, aber vielleicht klärt mich mal jemande auf:-) Du hast doch einen Titel?? Steht da keine Höhe oder so drauf? lg heike

Mitglied inaktiv - 25.08.2008, 21:49



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doch nen titel hab ich. mit 100%... also laut düsseldorfer tabelle so um die 209 euro. aber solang er seine rechnungen so schreibt das offiziell nichts bleibt... wo soll ich es holen?

Mitglied inaktiv - 25.08.2008, 22:31



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Hm aber bevor Du das vom Anwalt berechnen läßt...was wäre denn, wenn Du zum Anwalt gehst und "einfach" Vollstreckung einforderst? Immerhin zahlt er für ein Kind Unterhalt...so arm kann er nicht sein...dann ist er erst mal dran, sich alles hinzubiegen...er muß dann ja auch Unterlagen usw. bringen, die das belegen... lg heike

Mitglied inaktiv - 25.08.2008, 22:34



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Kontopfändung!

Mitglied inaktiv - 25.08.2008, 22:37



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Ja Cat!!! Das meine ich doch...einfach vollstrecken...so schnell schaut der gar nicht...

Mitglied inaktiv - 25.08.2008, 22:43



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Dachte auch, daß man DAFÜR den Titel ja hat...hab auch einen, aber nur, weil mein Anwalt das mal als erstes gemacht hat...wußte ich nix von...bekam eines Tages ne Urkunde mit dem Vermerk "gut aufheben"...aber so firm bin ich da nicht...

Mitglied inaktiv - 25.08.2008, 22:49



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hab ich auch scon überlegt, hab heute mal mit seiner ex (mutter von der großen) gesprochen. die ist so froh das sie das geld bekommt (klar, bar auf die hand ohne quittung) das sie gleich gesagt hat, sie wird davon keinem was sagen das sie es kriegt..... blöde kuh

Mitglied inaktiv - 25.08.2008, 22:49



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Hallo Julia, leider hab ich selbst keine Erfahrung, da meine Exen von H4 leben aber eine Freundin hat ihren Kindsvater einfach wegen Unterhaltspflichtsverletzung angezeigt und seitdem zahlt der. LG Sylvia

Mitglied inaktiv - 25.08.2008, 22:52



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BAR auf die Hand? Na klasse...will heißen, daß er sich offiziell dazu nicht bekennt und nix belegbar ist...und sein Konto usw. wird er sicher schön sauber halten... Schwarzarbeit...kannst ihn ja mal selbst anschwärzen...

Mitglied inaktiv - 25.08.2008, 22:53



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was meinst wie oft ich das schon gemacht habe... beim AA beim finanzamt, beim JA... aber immer wenn die ihn dann fragen tauch da doch noch irgendwo aus dem verborgenen eine rechnung über einen min.betrag auf. hab schon gesagt wenn die glauben das für 100 euro eine kompl. wohnung von nem malermeister gemacht wird mit allem drum und dran.... dann weiß ich auch nicht.....

Mitglied inaktiv - 25.08.2008, 22:55



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Wende Dich mal an die nächste Innung bzw. Handwerkskammer, dort gibt es eine Extra-Stelle die die Hinweise bearbeitet! Viel Erfolg und denk mal über die Pfändung nach!

Mitglied inaktiv - 25.08.2008, 23:04