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Geschrieben von bobfahrer500 am 16.02.2010, 19:55 Uhr

OLG Hamburg

Nach einem Urteil des OLG Hamburg ist bereits das Betrachten von Kinderpornographischen Bildern im www strafbar, also nicht erst das herunterladen auf den Rechner. Es genügt, wenn der "user" das Bild auf seinem Monitor betrachtet.

 
7 Antworten:

Re: OLG Hamburg

Antwort von Tachpost am 16.02.2010, 20:02 Uhr

Naja,wer sich sowas anschaut....
Boah,da schüttelts mich,will da gar nicht drüber nachdenken.....

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Re: OLG Hamburg

Antwort von kikipt am 16.02.2010, 20:41 Uhr

finde ich auch vollkommen ok
nur das problem ist.. wenn du auf der suche nach irgendwas ploetzlich auf so eine seite stosst, und die sofort wieder zu machst, ist es nachweisbar dass du dort warst, obwohl du das gar nicht wolltest.. ist es da am besten gleich anzeige zu machen?
also vor dem zumachen link amschreiben und zur polizei zu gehen?

ist mir noch nicht mit kinderpornos passiert. aber bin schon auf einer eigenartigen pronoseite gelandet obwohl ich das gar nicht gesucht habe

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Re: OLG Hamburg

Antwort von groschi am 16.02.2010, 20:44 Uhr

wer will denn überprüfen, was ich mir momentan ansehe? (bin ein technik-doofi-sorry)

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Re: OLG Hamburg

Antwort von berita am 16.02.2010, 20:55 Uhr

Groschi: Die Internetprovider müssen solche Daten speichern. Die werden aber "nur" von der Polizei in Augenschein genommen, wenn es einen Anfangsverdacht gegen jemanden gibt.

Ich denke, wenn jemand zufällig auf so eine Seite gerät, dürfte das also im allgemeinen nicht auffallen und wenn es jemandem auffällt, dann wird er sehen, dass es eine absolute Ausnahme bei dem User war. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man wegen sowas dann vor Gericht gestellt wird. "Einschlägig Interessierte" gucken sich nicht ein Bild an, sondern hunderte. Ich bin allerdings weder Jurist noch Polizist, also ohne Gewähr. Davon, der Polizei irgendwelche Links zu schicken, würde ich lieber absehen, damit bringt man sich nur selbst in Schwierigkeiten.

Übrigends bin ich selbst noch nie ausversehen auf so eine Seite geraten, obwohl ich mir durchaus schon "normale Pornographie" angesehen habe, natürlich nur zu wissenschaftlichen Zwecken *g* Das dürfte wirklich nur sehr selten passieren.

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Re: OLG Hamburg

Antwort von LAnja am 16.02.2010, 23:14 Uhr

guten abend, ner arbeitskollegin ist das tatsaechlich mal passiert. die ist auf soner widerlichen seite gelandet und als sie´s geschnallt hat, ist sie sofort wieder raus da. aber sollte man das nicht besser anzeigen ? auch wenn man gefahr laeuft, der paedophilie etc. verdaechtigt zu werden ? ich glaub ich wuerde auch voellig geschockt wieder "rausrennen".

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Re: OLG Hamburg

Antwort von RainerM am 17.02.2010, 9:18 Uhr

... ist das neu?

Nunja, wenn ich es auf dem Monitor sehen kann, dann ist es ja eh schon heruntergeladen ;o)

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Re: OLG Hamburg

Antwort von bobfahrer500 am 17.02.2010, 11:33 Uhr

...in die Zwischeablage ja, es geht darum das sich keiner rausreden kann indem er sagt ich hab die Datei nicht explizit auf das Desktop runtergeladen ...

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