Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von peekaboo am 10.02.2012, 12:18 Uhr

Noch was schreiben möchte... es wurde doch gesagt, das Kind will die andere

Mama so nennen... wieso dann beim Jugendamt vorsprechen?

Ich verstehe das alles nicht so ganz. Das Kind scheint sich bei seiner "2. mama" wohlzufühlen und ich denke, wenn man da zu viel Rederei drum macht, dann kann das auch ganz gewaltig nach hinten losgehen.

Ich gehe sogar so weit, daß ich sage, was ist dann mit einer "Schwiegermama", darf ich die auch nicht Mama/Mutter nennen, weil die mich nicht gezeugt hat? Sie und Ihr Mann haben mich in der Familie aufgenommen als Tochter als Familienmitglied.

Ich bin auch selber ein Scheidungskind, allerdings war ich schon älter und habe die Partner meiner Eltern mit Vornamen angesprochen.. wobei ich jetzt nur noch als "Stiefmama/Stiefpapa" von Ihnen rede. Sie waren auch immer für mich da, genau so wie meine leiblichen Eltern und ich weiß, wenn ich ein Problem habe kann ich auch zu Ihnen kommen, obwohl sie mich nicht gezeugt haben.

So mal die Ansicht eines "alten" (43 Jahre) Kindes

 
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