Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 10.09.2012, 21:32 Uhr

Nichts einfacher als das...

Hi Angry,

Einschreibebrief mit Rückantwort (!!!) an die Leitung... feddich!

Soll sie sich dazu doch schriftlich äußern. Bei Weigerung --> Anwalt!

LG
Snoopy

 
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