Alleinerziehend, na und?

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Infos von Erziehungsträgern?

Thema: Infos von Erziehungsträgern?

Hey. Viele kennen ja meine Situation. L. ist inzwischen ein "Hortkind". Das ist vollkommen okay so, bei mir wäre er auch in den Hort gegangen, da ich ähnliche Arbeitszeiten habe (naja, bis 15 Uhr, mein Ex bis 17, aber das sei mal dahingestellt). Nun war der erste Horttag. Wir kennen die Betreuerin, sie hat uns früher über die Stieftochter bereits sehr viel Stress gemacht. Das richtete sich weder gegen meinen Ex, noch gegen mich persönlich. Fakt war, das Kind war damals einfach nicht sonderlich gut gepflegt. Ich hatte keine Handhabe, da ich zu dem Zeitpunkt nicht mit im Haushalt lebte, die Mutter ließ mich nicht eingreifen, was ich akzeptierte. Dennoch werde ich verständlicherweise mit dem Mädel in Verbindung gebracht, immerhin habe ich davor und danach mit dem Vater zusammengelebt. Negativ sowohl für mich als auch für meinen Ex. Und negativ für den Kleinen, er rückt damit sicher in den Focus der Beobachtung der Horterzieher. Ich habe nun- aufgrund unseres GSR darum gebeten- nein vielmehr darauf bestanden, WICHTIGE Infos an mich weiter zu geben. Sie sagte, das könne sie nicht, sie habe immerhin keinen PC. Ich räumte ein, dass ich wirklich nicht jede Kleinigkeit erfahren muss, auch nicht jeden Streit und jede Ungereimtheit, sondern eben wirklich die Eckdaten wie größere Projekte/Ausflüge mit Übernachtung und ernsthafte Unfälle und Schwierigkeiten, die einer Klärung mit den Eltern bedürfen. Dazu habe ich ihr angeboten, ihr ein Heft mit 20 Briefmarken und Umschlägen zu geben, in das sie wichtige Infos legen und mir schicken kann, sowie meine Handynr. Sie: "Ich informiere den Vater, das reicht." Mein Einwand, dass das eben NICHT reicht, weil die Infos nicht bei mir ankommen, fand keinen Anklang. Kann sie sich wirklich auf die Info an den KV berufen, auch wenn sie WEISS, dass alles bei ihm bleibt?? Ich mache mir Sorgen :((((( Traurige und zweifelnde Grüße, A.

von angry.me am 10.09.2012, 21:27



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Hi Angry, Einschreibebrief mit Rückantwort (!!!) an die Leitung... feddich! Soll sie sich dazu doch schriftlich äußern. Bei Weigerung --> Anwalt! LG Snoopy

von Ralph am 10.09.2012, 21:32



Antwort auf Beitrag von Ralph

Echt? DAS wäre ein Grund, zum Anwalt zu gehen??? Wow... ich dachte, ich hab das alles hinter mir...

von angry.me am 10.09.2012, 21:41



Antwort auf Beitrag von angry.me

... man muß Dich ausreden lassen... Schreibe alles sehr gesetzt nieder..., daß Ihr getrennt seid, daß der Vater zur Zusammenarbeit nur bedingt tauglich ist, daß dies auch beim JA aktenkundig ist (stimmt doch so, oder?), alle Fakten eben, und daß Du deshalb darum bittest, daß Dir die Essentials separat und extra mitgeteilt werden, nicht jeden Pups und jede Auseinandersetzung in der Einrichtung, aber eben alles, was Du so aufgeführt hast. Und dann bittest Du um schriftliche Bestätigung. Darauf muß ja eine Antwort kommen. LG Snoopy

von Ralph am 10.09.2012, 21:57



Antwort auf Beitrag von Ralph

Genau wie Ralph schrieb, mit dem Zusatz, dass Du gerne die Kosten bezüglich der Briefe übernimmst (es gibt bei der Post vorfrankierte Umschläge - das ist günstiger), falls eine E-Mail nicht möglich ist.

von shinead am 10.09.2012, 23:31



Antwort auf Beitrag von angry.me

Ich staune immer wieder, welche Frechheiten sich die Erzieher und Lehrer hier zu Lande rausnehmen. Das ist vollkommen inakzeptabel. Dein Angebot ist hoch kooperativ. Bitte streite dich nicht mit der Frau herum, sondern sprich mit der Leitung. Ggfs weist du dein Sorgerecht schriftlich nach. Ich schließe mich Ralph an!

von Pamo am 11.09.2012, 08:48



Antwort auf Beitrag von angry.me

Wenn ihr gemeinsames Sorgerecht habt, muss sie dich informieren.

von glückskinder am 11.09.2012, 13:40