Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von babyproject am 28.09.2010, 11:21 Uhr

nicht machen

Denn das gemeinsame SR wird nix an seiner Einstellung und seinem Verhalten dem Kind gegenüber ändern, grad wenn er psychisch labil ist, kann es immer wieder sein, daß er seinen Umgang etc. schleifen lässt. Daran ändert das SR null. Hatte das auch jahrelang, denn wegen Ehe hatten wir gemeinsames, auch mein Ex hat psychische Probleme (Spielsucht) und als das "Kind" mehr als in den Brunnen gefallen war und ich es endgültig beendete und er wieder zurückwollte hat er auch den Kleinen vernachlässigt, um mir eins reinzuwürgen. Er hatte gemeinsames Sorgerecht aber zum Umgang kann man niemand zwingen. Bei uns lief es letztendlich daraufhinaus, daß das JA bei mir das alleinige befürwortet hat wegen seiner Unzuverlässlichkeit und wegen der Sucht wurden mir Bereiche aus dem Sorgerecht komplett übertragen z.B. alles was mit Schule, Krankheit (wenn OP fällig ist oder so) und auch daß er auf keine Konten Zugriff hat vom Kleinen. Er war nämlich in dieser Phase auch fürs JA nie zu erreichen und dann ging das sehr schnell...
Laß es beim alleinigen Sorgerecht, wenn er will, kann er sich ja kümmern soviel er will und mit Dir über alles sprechen und so Einfluß nehmen, aber sollte er mal wieder so ne Phase haben, ist es für Dich einfacher...

 
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