Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 30.09.2014, 10:09 Uhr

Neu hier und mäßig überfordert mit der neuen Situation...

Ich kann nur etwas bezüglich der Finanzen beisteuern:

Dir steht nach der Trennung Betreuungsunterhalt von Deinem Mann zu. Dieser steht Dir bis zum 3. Lebensjahr des kleinen Sohnes zu. Bis zur Scheidung steht Dir als Ehefrau auf jeden Fall Trennungsunterhalt zu. Beides berechnet für Dich ein Anwalt. Dahin solltest Du Dich wenden.

Vorrangig muss Dein Mann auf jeden Fall Kindesunterhalt für die beiden Kinder bezahlen. Das wären mindestens 497 Euro. Dazu kommt das Kindergeld von ca. 280 Euro.

Welche Ausbildung machst Du und wie hoch ist Dein Gehalt dort? Du wechselst (nach seinem Auszug) in die Lohnsteuerklasse 2 und bekommst so ggf. ein bisschen mehr.

 
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