Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von mamafürvier am 06.10.2009, 12:17 Uhr

nein,

Ich weiß nicht ob dir die Arge das verwehrt. Wenn die Wohnung den Vorgaben der Arge in Preis und Größe entspricht kannst du ja auch Glück haben

War das EUERE Wohnung under nur DEINE?
Habt ihr offiziell zusammen gelebt? Wußte die Arge, daß er bei dir wohnt?

 
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