Für alleinerziehende Eltern

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von Leena  am 02.03.2017, 18:53 Uhr

Na ja...

...so fürchterbar viel macht ein halber Kinderfreibetrag tatsächlich nicht aus, vor allem dann nicht, wenn Kinderfreibetrag mit Anrechnung des (kompletten) Kindesgeldes nicht günstiger ist als das Kindergeld.

Mal überschlägig gerechnet:

Aktuell gibt es fürs erste Kind monatlich 192 € Kindergeld, im Jahr also 2.304 €. Kinderfreibetrag ist 7.356 €. Differenz (durch die Anregung des Kindesgeldes auf die Steuer) 5.052 €, Hälfte davon 2.526 €. Der Grenzsteuersatz ist max. 45%, d.h. steuerlicher Vorteil von der Übertragung im Maximalfall 1.137 € - bei steuerpflichtigen Einkünften von rd. 260.000 € bei einer Einzelveranlagung. Ähm, ja...

:-)

 
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