von Leena am 02.03.2017, 18:53 Uhr |
Na ja...
...so fürchterbar viel macht ein halber Kinderfreibetrag tatsächlich nicht aus, vor allem dann nicht, wenn Kinderfreibetrag mit Anrechnung des (kompletten) Kindesgeldes nicht günstiger ist als das Kindergeld.
Mal überschlägig gerechnet:
Aktuell gibt es fürs erste Kind monatlich 192 € Kindergeld, im Jahr also 2.304 €. Kinderfreibetrag ist 7.356 €. Differenz (durch die Anregung des Kindesgeldes auf die Steuer) 5.052 €, Hälfte davon 2.526 €. Der Grenzsteuersatz ist max. 45%, d.h. steuerlicher Vorteil von der Übertragung im Maximalfall 1.137 € - bei steuerpflichtigen Einkünften von rd. 260.000 € bei einer Einzelveranlagung. Ähm, ja...
:-)
- Kinderfreibetrag auch ohne Sorgerecht? - Frühlingswind 01.03.17, 22:22
- Re: Kinderfreibetrag auch ohne Sorgerecht? - shinead 02.03.17, 8:37
- Re: Kinderfreibetrag auch ohne Sorgerecht? - Mella1307 02.03.17, 8:45
- Re: Kinderfreibetrag auch ohne Sorgerecht? - Leena 02.03.17, 11:15
- Danke! - Frühlingswind 04.03.17, 0:23