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Geschrieben von Dreierbande am 13.11.2009, 11:35 Uhr

Muß Arge Adresse von Ex bekannt geben?

Unsere Arge hat meinen Ex1 aufgespürt, ich kann nur soviel dazu sagen, für ihn wird die nächste Zeit noch hart werden, aber ich glaube endlich wieder daran, daß einen die Gerechtigkeit dochmal einholt.

Nun hat er aber bei der Arge auch die Angabe gemacht, daß seine Adresse nicht an mich rausgegeben werden soll, sagte mir der SB und gab mir dementsprechend die Adresse nicht.

Exens Hintergedanken sind mir klar, könnte ja sein, daß ich bei de rnächsten Anzeige wegs Unterhaltspflichtverletzung, Bedrohung oder Stalking (der Herr hat so einiges drauf) seine Adresse angeben könnte.

Nun ist es aber so, daß unsere Tochter ihm gerne schreiben würde. Deshalb nun meine Frage, muß die Arge sich an sein Verbot halten, die Adresse nicht weiter zugeben? Oder kann ich verlangen, im Sinne meiner Tochter, daß die Adresse rausgegeben wird (ich hab vor Kurzem noch das Thema eröffnet, daß Töchting Kontakt zum Vater möchte und das wäre jetzt die Chance für sie).

LG ehem. IgelMama jetzt Dreierbande

 
10 Antworten:

Re: Muß Arge Adresse von Ex bekannt geben?

Antwort von Suka73 am 13.11.2009, 11:41 Uhr

nope. ist bei uns genauso. bei der post vom jugendamt, die an den kindsvater geht und an mich in kopie, ist die adresse vom kv rausgexxxt. zur herausgabe sind sie weder verpflichtet noch sind sie dazu berechtigt. was du natürlich machen kannst, deine tochter nen brief schreiben lassen und den der arge geben, dann sollen die den halt weiterleiten.

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Re:

Antwort von Dreierbande am 13.11.2009, 11:49 Uhr

Gut, dann versuch ich das mal.

Ich finds ja schon prima, daß sie ihn endlich aufgespürt haben und da kamen Sachen raus, was sein Einkommen betrifft, wahnsinn. Freiwillig hat er das nicht rausgerückt, sondern sein Arbeitgeber mußte Rede und Antwort stehn, nun muß er einen erheblichen Teil nachzahlen an die Arge und den regulären Unterhalt nach DT und nicht mehr nach angeblichen Mangelfall (angegeben hat er 1100 Euro, verdienen tut er über 2000 Euro netto plus Spesen!).

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Re:

Antwort von mamafürvier am 13.11.2009, 12:16 Uhr

Mein Ex muß an die Arge auch ne menge zurück zahlen. Das geht so weit, daß er jetzt bis auf 700€ gepfändet ist und meine Kinder keinen Cent sehen und ich mal wieder die neuen Klamotten für den Winter und alles für Weihnachten selbst bezahlen muß von Geld was grad mal so zum Leben reicht.
Er hätte auch UH zahlen können aber alles floß in seine zu teure Wohnung und seinen Neuwagen.
lG Kerstin

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Bei allem Verständnis, aber für die Weiterleitung...

Antwort von Ralph am 13.11.2009, 12:21 Uhr

... von Privatpost, und dazu würde ein Brief der Tochter zählen, ist die Arge nun wirklich nicht zuständig.

Bitte nicht falsch auffassen, aber dafür ist definitiv weder Zeit noch Personal da...

LG
Ralph/Snoopy

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Re: Bei allem Verständnis, aber für die Weiterleitung...

Antwort von Suka73 am 13.11.2009, 12:37 Uhr

und wie kommt der brief sonst an den kindsvater?! ich habe hier nur eine eventuelle möglichkeit aufgezählt. aber vielleicht kommt ja im radio bald wieder das wunschkonzert...

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Re:

Antwort von Dreierbande am 13.11.2009, 12:38 Uhr

Bei Ex1 sind insgesamt rund 7000 Euro die er an die Arge zurückzahlen muß, weil er leistungsfähig war, aber sein Einkommen verschwiegen hat und die Arge in Vorleistung getreten ist, er hat nur wenn, dann überhaupt nach der Mangefallberechnung von vor 8 Jahren gezahlt.
Der SB meinte, sowas wär ihm lange nicht untergekommen.
Da ich ja selber auch versucht habe, Ex1 aufzuspüren und das wirklich sehr schwer ist, und die Arge dazu auch lange brauchte, müssen die da wirklich dran gearbeitet haben. Ich weiß ja nicht, welche Möglichkeiten die haben, aber dem Jugendamt war das damals alles egal, zum Glück der Arge nicht.

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Re:

Antwort von Dreierbande am 13.11.2009, 12:39 Uhr

Ich frag den SB einfach mal, entweder er machts oder er machts nicht, ich muß eh hin nächste Woche. Diesmal lande ich auch nicht bei ner Vertretung, und mein SB ist ganz menschlich.

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Re:

Antwort von mamafürvier am 13.11.2009, 12:45 Uhr

Ja mach das doch so und wenn sie nett ist wird sie schon an einem Briefkasten vorbei kommen. Ich wünsch der Kleinen, daß es klappt und Papa Post bekommt.
lG Kerstin

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@sue

Antwort von Ralph am 13.11.2009, 15:07 Uhr

Hi Sue,

mir ist das Problem schon klar, aber im Zweifel kann der brief dann eben nicht abgesetzt werden. Ich weiß auch nicht, wie ICH als SB im Einzelfall reagieren würde, aber dennoch kann es nicht sein, daß die Arge auch dafür noch angelaufen wird. So menschlich nachvollziehbar so vieles ist ("mein Anliegen ist gaaanz wichtig, Notfall, Katastrophe!!!" Nee klar, nur leider sind FAST ALLE rückständigen Poststücke auch wichtig, vielleicht sogar noch wichtiger), so wichtig ist es, daß man sich als Sachbearbeiter abgrenzt.

Versuchen kann man es zwar, aber man darf sich angesichts der dauerhaften Überlastung (seit nunmehr ziemlich genau 5 Jahren!!!) nicht wundern, wenn der Brief gar nicht erst angenommen wird.

Ganz abgesehen davon, daß solche Post abzusenden nicht mit den dienstlichen Belangen zu tun hätte... *ich weiß... klugscheiß* ... sicherlich die kleinste Hürde.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

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Re: @sue

Antwort von taram am 13.11.2009, 16:22 Uhr

Und einfach zur Meldestelle gehen und selber nach der Adresse fragen? Dann gibt es noch die Krankenkasse, die geben zumindest Vätern gerne die Adresse von Müttern, wenn man sie nur einlullt. Ich kenne das von Frauen, die ihre Adresse bei der Polizei haben sperren lassen wegen Stalking. Und wie wäre es mit dem Arbeitgeber des Vaters? Oder an die Arbeit senden.

Viel Glück Taram

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