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Geschrieben von Suka73 am 12.11.2009, 15:14 Uhr

ALG II und Abfindung, eher an Ralph oder wers sonst noch weiß

Hi und hi Ralph,
also nach diversen Telefonschlachten und mails mit meiner SB stellte man HEUTE, nachdem Montag der Antrag beim Chef aufm Tisch lag, fest, dass ich ja eine Abfindung bekommen hätte. Gemeldet hat sich hier keiner, wohlgemerkt ICH habe mich mal wieder gemeldet und habe morgen früh auch gleich einen Termin dort.
Ja huch ich hätte ja da ne Abfindung bekommen, davon wüßten sie ja gar nichts (ja hallo????? alles in meinen Anträgen angegeben) - also da kann es sein, dass sie mir ja mal gar nichts zahlen.
Das ist TOLL denn ich habe nur noch 15 (in Worten FÜNFZEHN) Euro auf dem Konto. Und das mit der Abfindung wußten sie auch vorher. Auch den Betrag. Ich lag mit meinem Betrag in einem (laut Arbeitsamt) nicht anrechenbaren Bereich, die Abfindung wurde VOR meiner Arbeitslosigkeit ausgezahlt (also Anfang Juli, Ende Juli war beim Arbeitsverhältnis beendet) und auch vom "Vermögen" her lag ich UNTER der Richtlinie von der ARGE. Ich kapier das alles nicht. Wo ist also das Problem?!

Mir ist klar, wenn jemand ne Abfindung bekommt, er die auch erstmal dazu nutzen muss, damit weiterhin über die Runden zu kommen und das ging ja auch BIS JETZT. Nur - ich bekomme ja auch nicht einmal mehr Unterhalt (250 Euro) - ich fühl mich sowas von beschissen und falsch beraten, ich weiß auch nicht weiter...

Ach ja, noch nix neues wegen dem Job :o( so langsam gebe ich es auch auf.

LG Sue

 
4 Antworten:

Scharf schießen...

Antwort von Ralph am 12.11.2009, 16:33 Uhr

Hi Sue,

zusammengefaßt, WENN

- Du bezüglich der Abfindung alle Belege eingereicht hattest
- Du Dir sicher bist, daß die Freibeträge des SGB II (Arge) nicht überschritten wurden
- sie das alles seit langem wissen,

dann rate ich Dir folgendes: Morgen ganz früh bei der Arge auf der Matte stehen, Gespräch beim Teamleiter verlangen, alles klarstellen, auf SOFORTIGE Entscheidung pochen und gleich dazusagen, daß Du andernfalls noch in der nächsten Stunde beim Sozialgericht aufschlagen wirst (Adresse vorher heraussuchen!), um eine einstweilige Anordnung zu erwirken. Du hast kein Geld mehr, ALLE Reserven sind aufgebraucht (verständlich nach 3-4 Monaten) und Du würdest jetzt bitte danke sofort Deine Miete zahlen und einkaufen gehen.

Was sind denn das für Knalltüten da unten bei Euch in MUC? Wenn das mein Chef wäre, der würde mir was husten, das hätte ich als Sofort-Vorgang auf dem Schreibtisch...

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

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Re: Scharf schießen...

Antwort von Suka73 am 12.11.2009, 19:39 Uhr

die abfindung wurde von mir angegeben, sogar per banküberweisung nachgewiesen. hätten sie nie erhalten... beim arbeitsamt meinte man auch schon, man könne mir gar nichts mit dem betrag, den ich bekommen habe. den vermögensbetrag des sgb II überschreite ich NICHT und habe ich selbst nach erhalt der abfindung nie überschritten. simon auch nicht :o))) um neun habe ich einen termin mit meiner sachbearbeiterin.

abfindung hin oder her, ich finde das ein UNDING, ich habe diesen antrag im JULI gestellt, am montag bekomme ich ne mail, dass sie so viel zu tun hätten und deshalb mit der bearbeitung nicht hinterher kämen und dass die akte beim chef liegt zur unterzeichnung. HEUTE rufe ich da an, was ist und die sagen mir das. kann man da nicht sofort anrufen? ja ich weiß ich hätte früher hingehen sollen, aber dann kränkelte mal wieder simon, dann ich, dann termin beim ibz, dann das...

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ERfolgreich zurück

Antwort von Suka73 am 13.11.2009, 10:43 Uhr

gab ne barauszahlung, rest wurde heute noch in die überweisung gegeben. meine abfindung kommt nicht zum tragen - aber das war eh klar. sie wollten nur noch mal sicher gehen :(
kv hat den unterhalt seit september nicht überwiesen laut auskunft des jugendamtes. super... möchte sich da keiner drum kümmern????

lg sue

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Re: ERfolgreich zurück

Antwort von vallie am 13.11.2009, 11:01 Uhr

muß man wegen dem unterhalt nicht extra unterhaltsvorschuss beantragen?
oder geht das auch von der arge aus?

na wenigstens ist der rest jetzt am laufen!!!

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