Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von amadeus_hates_music am 23.11.2011, 21:11 Uhr

Meinung bitte ?!

Was für eine Einladung mit Kind hat die Mama denn das WE darauf?

Telefonmitschnitte sind NICHT gerichtsverwertbar, es sei denn der "mitgeschnittene" Teilnehmer wird VOR Beginn des Gesprächs daraufhingewiesen UND hat sein Einverständnis erklärt. Mit anderen Worten: vergiss es!

LG ahm

 
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