Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 29.02.2016, 23:28 Uhr

Mal einschleich...

Die 576 Euro Kindergeld dürfen aber genutzt werden, um den Bedarf der Mutter zu decken. Die restlichen 172 Euro werden dann für die Miete fällig. Da ein Teil des Unterhalts auch für Wohnkosten der Kimder angedacht ist, wird wahrscheinlich so eine "angemessene" Wohnung inkl. Nebenkosten bezahlt werden können. M.E. Wäre maximal Wohngeld für die Mutter drin.

Bei 3.576 Euro netto kommt doch aber (hoffentlich) keiner auf die Idee, sich eine H4 konforme Wohnung zu suchen. Da würde ich zumindest eine größere Wohnung bevorzugen.

 
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