Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von mutti6 am 07.12.2012, 21:45 Uhr

Kann ich zusätzlich Hilfen beantragen, ohne mein Haus aufgeben zu müssen?

Folgende Situation: Ich bin alleinerziehend mit 6 Kindern, bin berufstätig, liege aber trotzdem noch unter dem Mindestsatz, hätte also die Möglichkeit, zusätzlich noch Gelder zu beantragen. Nun sagte man mir aber bei der ARGE, ich müsse zuerst mein Haus verkaufen und in eine kleinere Wohnung ziehen, dabei will ich ja nur aufstocken und nicht den kompletten Satz von der ARGE haben.
Gelten als Aufstocker die gleichen Regeln wie als Arbeitsloser? Wozu arbeite ich dann, wenn ich dann alles erst aufgeben muss, dann kann ich mich ja arbeitslos melden und komplett vom Staat leben, 1. habe ich dann mehr Geld und 2. müsste ich ja eh mein Haus verkaufen. (Also nicht falsch verstehen, ich will ja gar nicht vom Staat leben, aber ich möchte für meine Kinder sorgen können und das Haus halten, dessen monatliche Belastung übrigens deutlich geringer ist, als wenn ich Miete für eine kleinere Wohnung zahlen müsste, die sagen aber, das Haus ist zu groß...). Verstehe ich alles irgendwie nicht.
Vielleicht kennt sich hier ja jemand aus, für mich ist das Neuland, hatte bisher halt immer mehr Geld zur Verfügung, musste jetzt aber berufliche Veränderungen hinnehmen und nun reicht das Geld halt nicht mehr. Bin für jeden Tipp dankbar.

 
8 Antworten:

Re: Kann ich zusätzlich Hilfen beantragen, ohne mein Haus aufgeben zu müssen?

Antwort von WurmsMama am 07.12.2012, 21:52 Uhr

Hallo, ich kenne mich nicht so gut aus, frage mich jedoch, ob Du nicht Antrag auf Lastenzuschuß stellen kannst, wenn das Haus weiterhin abbezahlt werden muß. Ggf. kann man Dich vielleicht verpflichten, einen Teil zu vermieten, wenn es zu roß ist. Sonst frage doch mal bei Frau Bader im Rechtsforum nach.

Viele Grüße

Anne

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Re: Kann ich zusätzlich Hilfen beantragen, ohne mein Haus aufgeben zu müssen?

Antwort von rabukki am 07.12.2012, 23:26 Uhr

Hallo,
ein paar Gedanken:

erstmal gelten für Aufstocker dieselben Regeln, wie für Komplett-Leistungsbezieher. Übrigens bist du bei weitem nicht allein mit deinem Problem: Mehr als ein Drittel der ALG II-Empfänger stockt auf, bei Alleinerziehenden ist der ANteil noch höher.

Beim Kinderzuschlag bin ich nicht sicher, denke aber, dass es genauso berechnet wird, wie ALG II. Das Äquivalent zum Wohngeld heißt Lastenzuschuss, wie oben genannt.

Irgendwo habe ich gelesen, dass man ALG II in solchen Fällen, also wenn das Eigenheim "zu groß" ist, als Darlehen bekommen kann.

Dass das Haus "zu groß" ist, liegt daran, dass es im SGB II zulässige Höchstmieten und Wohnraumgrößen gibt. Wenn ein ALG II-Empfänger z.B. eine Wohnung bewohnt, die drei Zimmer hat und 600 Euro kostet, bekommt er trotzdem nur den Betrag für die Miete, der ihm maximal zustehen würde (nach Landkreis unterschiedlich festgelegt). Die restlichen Mietkosten muss er vom Regelsatz selbst bezahlen, der eigentlich für Lebensmittel usw. festgelegt ist, oder eben umziehen. Eigentlich kann man niemanden zwingen, umzuziehen, aber eben auch nur maximal so viel Geld zur Verfügung stellen, wie zum Unterhalt der jeweils teuersten, gesetzlich legitimierten Wohnung nötig wäre.

Was ist mit untervermieten? Damit hättest du Einnahmen, die dir zwar wieder angerechnet würden, aber du könntest vielleicht euren Wohnraum auf die zulässige m²-Größe trimmen.

Und hast du Kinderbetreuungskosten? Dafür könntest du Hilfen beantragen (anstelle von ALG II).

Ich glaube nicht, dass die Sachlage so eindeutig festgelegt ist, wie man dir das auf dem Amt erstmal glauben machen wollte. An deiner Stelle würde ich hartnäckig bleiben und den Antrag einfach trotzdem stellen und versuchen, mit einem Mitarbeiter in nächsthöherer Position ins Gespräch zu kommen. In vielen Landkreisen gibt es Netzwerke für Alleinerziehende (http://www.netzwerke-alleinerziehende.de), die jeweilige Ansprechperson kann dir eventuell weiterhelfen. Sozialrechtsberatung speziell in Bezug auf ALG II-Fragen findest du über www.tacheles-sozialhilfe.de.

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Voreilige Aussage des Jobcenters?

Antwort von Ralph am 08.12.2012, 0:51 Uhr

Hallo Mutti6,

ob Du Aufstocker bist oder "komplett" ALG II beziehst, spielt, was die Rechtsgrundlagen angeht, keine Rolle, es sind die gleichen.

"Das Haus ist zu groß!" Das ist ohne genauere Information nicht zu beurteilen. Wie groß ist denn Dein Haus? In Hamburg sind z.B. bei Mietwohnungen für sieben Personen 121qm angemessen, und selbst, wenn die qm-Zahl höher ist, kommt es dann immer noch auf die Angemessenheit an.
Ist das Haus bezahlt, oder sind Hypothekenraten zu stemmen? In Hamburg ist es so, daß alles, was nicht Tilgung ist, übernommen wird. Dazu gehören die reine Zinsbelastung, Müllgebühren, Wasser, Grundsteuern, Heizkosten, Wartung der Heizungsanlage/Prüfung durch den Schornsteinfeger. NICHT übernommen wird der Tilgungsanteil der Rate, da mit ALGII kein Erwerb von Immobilieneigentum ermöglicht werden soll.

Du siehst, Fragen über Fragen. Das bedeutet aber auch, daß nach meiner Einschätzung kein Sachbearbeiter Deinen Fall innerhalb von fünf Minuten "0815-mäßig" entgültig wird beurteilen und entscheiden können. Das kommt nicht alle Tage vor, daß eine alleinerziehende Mutter von 6 Kindern einen solchen Antrag stellt, da muß tief in die verästelten Durchführungsbestimmungen geschaut werden.

In Hamburg gelten z.B. für eine 7-köpfige Familie derzeit bei Mietwohnungen Obergrenzen von 822,- € Nettokaltmiete zzgl. Betriebs- und Heizkosten. Da ist man ganz schnell bei 1200- 1300,- € Mietkosten, die übernommen werden.

Mein Rat lautet daher: Antrag auf ALG II stellen, alle Hausunterlagen, d.h. Finanzierungsunterlagen, insbesondere die Tilgungspläne, Einstufungen, Müllgebührenbescheid, Grundsteuerbescheid etc. beifügen und den Bescheid abwarten.

Von tacheles.de rate ich ab, da diese Website zu sehr auf Krawall gebürstet ist und dort Ratschläge allzuoft mit kontraproduktiver Propaganda vermischt wird.

Hilfreich ist allerdings der Tipp, bei der zuständigen Wohngeldstelle einen Antrag auf Lastenzuschuß zu stellen. Die Voraussetzungen sind mir zwar unbekannt, aber es würde sich evtl. lohnen. Allerdings solltest Du beide Anträge, auf ALG II und Lastenzuschuß, parallel stellen und dies beim Jobcenter auch mitteilen. So wahrst Du auf jeden Fall Fristen, sollte der Antrag auf Lastenzuschuß abgelehnt werden.

Ein 200 qm-Haus würde den Rahmem allerdings mit großer Wahrscheinlichkeit sprengen...

Viele Grüße
Ralph

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@Ralph

Antwort von mama.frosch am 08.12.2012, 10:46 Uhr

kann ich dich per pn mal was fragen?

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Nachtrag...

Antwort von Ralph am 08.12.2012, 11:09 Uhr

Ein Aspekt ist mir gestern später noch in den Sinn gekommen, war aber zu faul, den PC wieder hochzufahren.

Gerade in Deinem Fall ist eine sehr individuelle Prüfung erforderlich. Wenn sie Dich auffordern, Dein Haus zu verkaufen und umzuziehen ist für das Jobcenter damit ja noch nichts gewonnen. Wir bewegen uns bei 7 Personen in einem Wohnungsmarktsegment, in dem das Angebot ganz sicher nicht sprühen wird, vor allem nicht in der von Deiner Kommune vorgegebene Preisspanne (die mußt Du dort erfragen, das kann hier niemand beantworten). Das bedeutet im Umkehrschluß, daß Du wohl recht lange wirst suchen müssen, um überhaupt einen vermietungswilligen Vermieter zu finden. Sofern Du Dich nachweislich redlich bemühst, MUß das Jobcenter zwangsläufig auch für Dein Haus eintreten (nicht für die Tilgung, wie gesagt).

Und es kommen bei mir Zweifel auf, ob in Deinem Einzelfall die Aufforderung zum Umzug einer Wirtschaftlichkeitsprüfung standhält.

Viele Grüße
Ralph

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Re: Kann ich zusätzlich Hilfen beantragen, ohne mein Haus aufgeben zu müssen?

Antwort von Sonnenmond am 09.12.2012, 8:05 Uhr

Hallo,

ich kenne mich mit der Rechtslage zwar nicht on Detail aus, weiß aber von einigen Fällen in unserer Region (Niedersachsen), die ihr Eigenheim (selbst wenn die qm Zahl zu hoch ist) nicht aufgeben mussten, trotz reinem ALG II Bezug. Es wird als Altersvorsorge eingestuft. Allerdings werden auch die Tilgen nicht gezahlt und die qm Zahl auf die Bewohner und zustehenden qm umgerechnet. Den Rest müssen sie dann selber tragen. Wenn sie das schaffen, dann können sie ihre Immobilie behalten.

Alles Weitere würde ich genauso handhaben wie hier schon geschrieben: Anträge stellen und alles einreichen, was elementar im Zusammenhang der Situation steht. Als Mieter hat man auch seine Nebenkosten die berücksichtigt werden.

Ich wünsche Dir viel Erfolg! sehe das aber positiv für Dich.

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Re: Kann ich zusätzlich Hilfen beantragen, ohne mein Haus aufgeben zu müssen?

Antwort von mutti6 am 10.12.2012, 19:46 Uhr

Ich war 2 Tage "offline", vielen Dank für eure Antworten. Werder jetzt einfach mal die Anträge stellen und warten, was passiert. Ja, es stimmt schon, so einfach werde ich sicherlich keine uns angemessene Wohnung finden. An untervermieten habe ich auch schon gedacht, das ist aber räumlich ein Problem, weil ich dann eine wildfremde Person mitten unter uns wohnen hätte ohne eigenes Bad und eigene Küche, der Gedanke ist mir noch ein wenig befremdlich, aber ich werde mich evtl. damit anfreunden. Warten wir mal ab, was passiert, die Kinder verdienen zwar z.T. mit, aber das wird mir dann eh wieder abgezogen, und da beißt sich die Katze dann in den Schwanz...

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Re: Voreilige Aussage des Jobcenters?

Antwort von rabukki am 10.12.2012, 22:48 Uhr

Ja, das ist richtig, dass das Tacheles-Forum etwas "auf Krawall gebürstet" zu sein scheint :) Aber der Anwalt, der da hinter steckt, scheint doch ganz seriös zu sein. Und ist das nicht der Verein, der den "Leitfaden zum Arbeitslosengeld" herausgibt? Oder ist das das "Tuwas"-Projekt? Vielleicht verwechsle ich auch etwas.

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