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Geschrieben von mädelsmutti am 29.07.2008, 21:57 Uhr

KV anzeigen???

Hallo!

Im Mai 2007 habe ich mich von meinem Mann nach 20 Jahren getrennt und lebe seitdem mit meinen Töchtern (11 und 15 Jahre) alleine. Seit September ist er spurlos verschwunden. Kaum zu glauben, dass dies in diesem Land tatsächlich möglich ist! Unterhalt habe ich von ihm nicht ein einziges Mal gesehen. Ich bin zwar berufstätig und wir kommen auch ganz gut klar, aber dass er so einfach "damit durchkommt" geht mir wahnsinnig auf den Zeiger, abgesehen davon, durch welche Hölle er die Mädels mit seinem plötzlichen Abgang geschickt hat. Das alleinige Sorgerecht habe ich inzwischen, und der Scheidungsantrag ist öffentlich zugestellt worden. Ich habe auch einen vollstreckbaren Unterhaltstitel, aber bin zu der Zeit davon ausgegangen, dass er hier wohnen bleibt. Unser Leben verläuft jetzt endlich in ruhigen Bahnen und letztendlich möchte ich meinen Töchtern in die Augen schauen können, denn bei aller Wut, die ich auf ihn habe, ist und bleibt er doch nun einmal ihr Vater. Sie wissen auch, wenn er sich noch mal melden sollte, ist jede Reaktion von ihnen (Tür zuknallen oder um den Hals fallen) in Ordnung.
Jetzt wurde mir nahegelegt, ihn wegen Unterhaltspflichtverletzung anzuzeigen.
Hat von Euch damit schon mal jemand zutun gehabt?

 
4 Antworten:

Re: KV anzeigen???

Antwort von nicosmama am 29.07.2008, 22:09 Uhr

hallo,
ich musste auch schonmal eine anzeige machen...positiv an der sache war,das er einige stunden festgesetzt wurde, weil er ein paar mal nicht erschienen ist(hab mir das so schön bildlich vorgestellt wie sie ihn für die verhandlung abgeführt haben;)) nach 11 jahren bekommen wir jetzt auch 50 euro unterhalt.der beistand macht demnächst wohl wieder eine anzeige da der erzeuger sich nichtmal um arbeit bemüht...abwarten obs was bringt:)
lg

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Re: KV anzeigen???

Antwort von Cat74 am 29.07.2008, 23:01 Uhr

Ja, hier ich!
Die Anzeige war im Januar 2006, die erste Verhandlung sollte im Juli 2007 sein, konnte ihm aber nicht zugestellt werden, da kein Aufenthaltsort zu dieser Zeit, letzten Endes war sie dann im Dezember 2007 ohne mich, da ich zu dieser Zeit zur Reha war. Da wurde er verurteilt, er legte Berufung ein und diese Verhandlung war nun Ende Mai, aber da ist immer noch keine Akte von bei meiner Anwältin. Ich warte jeden Tag darauf...!
Gebracht hat es bisher nix, außer das er der Meinung ist, ich würde ihn damit schikanieren und seitdem gar keinen Kontakt mehr zu seiner Tochter möchte, vorher warens immerhin 3 mal in 4,5 Jahren. Außerdem zögert er durch Hintertürchen die sich ihm wie durch Zauberhand immer wieder öffnen, das ganze hinaus und verursacht mir damit auch noch Kosten!
Hätte ich es gelassen, hätte ich sicher eine Sorge weniger, aber irgendwie geht es mir da wie Dir, ich möchte einfach nicht, dass er damit durchkommt. Es hat nun 6 Jahre der Staat den UHV bezahlt, während er seinen Segelflugschein und einen Tauchlehrerschein machen und sich eine Yacht für einen von vielen Urlauben anmieten kann und damit kann ich irgendwie nicht umgehen!
Gruß von Cat

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Re: KV anzeigen???

Antwort von Annas Truppe am 30.07.2008, 0:24 Uhr

Hallo,

ich habe von anderer Seite, als Staatsanwältin, damit zu tun gehabt und rate zur Anzeige.

Der Verfahrensweg ist dann etwa so :
Staatsanwaltschaft gibt die Sache zur Polizei, die versucht, den Kindsvater ausfindig zu machen. Dafür werden aber auch nur die üblichen Methoden wie Einwohnermeldeanfragen, Nachfragen beim letzten Arbeitgeber oder der Krankenkasse etc. angewendet und kein Sondereinsatzkommando über das Land geschickt. Wenn der Fall klar erscheint - so sieht es bei dir aus, nachdem du einen Titel hast - und sein Aufenthaltsort nicht ermittelt werden kann, wird ein Haftbefehl erlassen. Der führt wiederum nicht zu Fahndungsmaßnahmen a la Derick & Co., aber wirkt immerhin z.B. an der Grenze : Bei einer (Routine)Kontrolle würde der Kindsvater festgenommen werden. Danach beginnt dann das übliche Verfahren, das wir häufig durch Hausdurchsuchung beschleunigt haben : Da findet man fast immer Unterlagen die belegen, dass irgendwann doch Geld da war, um Unterhalt zu bezahlen. Folge dann die Veruteilung; regelmäßig zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung. Eine Geldstrafe wäre kontraproduktiv, denn mit evt. Geld soll ja Unterhalt gezahlt werden.
Die meisten Väter sind danach übrigens sehr brav, arbeiten und zahlen ihre Unterhaltsschuld. Traurig, dass so viele erst die Aussicht auf Gefängnis brauchen, um zur Besinnung zu kommen.

Das mag hart erscheinen, ist aber gerecht. Zur Unterhaltspflicht gibt es klare Regelungen, auf deren Einhaltung man getrost bestehen kann und soll, sonst hält sich keiner mehr freiwillig daran (überspitzt formuliert).

Dein Ex würde dir das alles sicher extrem übel nehmen, aber interessiert dich das ? Hat es ihn interessiert, wie ihr die vergangenen 1 1/2 Jahre durchkommt, wie es seinen Töchtern ergeht ?
Abgesehen davon ist Unterhaltspflichtverletzung eine Straftat, die verfolgt werden MUSS (wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft davon Kenntnis erlangen). Es gibt keinen Grund für ein evt. schlechtes Gewissen.

Und auch wenn er nicht aufgefunden wird, würde deine Anzeige immerhin in eine dieser Statistiken eingehen, die irgendwann z.B. dazu führen könnten, dass Unterhaltsvorschuss auch für ältere Kinder gezahlt wird oder welche Maßnahme auch immer, die dagegen hilft, dass (fast immer) Mütter mit älteren Kindern auf sich gestellt sind.

Gruß Anna

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@Anna

Antwort von Cosename1967 am 30.07.2008, 15:33 Uhr

Ich bin zwar nicht betroffen, wollte nur schnell sagen, dass ich es superlieb finde, dass du mit deinem beruflichen Background hier so kompetent und ausführlich geantwortet hast!
LG
Corinna

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